Oberasbach (umgangssprachlich: „Aschbach“) ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Fürth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
17.749 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90522
Vorwahl
0911
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kreutles, Rehdorf, Kreutles, Rehdorf
Adressen:
1. Stadt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
2. Einwohnermeldeamt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
3. Ordnungsamt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Oberasbach sindSeveral Bebauungspläne aktuell relevant:
- Es gibt mehrere in Kraft getretene Bebauungspläne, wie z.B. 72/1 "Ottostraße - Karlstraße", 66/6 und 67/1 "Birkenstraße - Platanenweg - Ahornweg", 14/1 "Hölzleshoffeld", 19/2 "An der Langenäckerstraße" und 03/1 "Westlich der Sudetenstraße".
- Ein neuer Bebauungsplan für das Tagungszentrum an der Bachstraße ist in Planung, einschließlich einer Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19/1.
- Die Stadt bittet um Feedback zum Thema "Wohnen im Alter" im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.