Oberasbach (umgangssprachlich: „Aschbach“) ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Fürth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
17.749 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90522
Vorwahl
0911
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kreutles, Rehdorf, Kreutles, Rehdorf
Adressen:
1. Stadt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
2. Einwohnermeldeamt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
3. Ordnungsamt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
Gemeinde Oberasbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Oberasbach sindSeveral Bebauungspläne aktuell relevant:
- Es gibt mehrere in Kraft getretene Bebauungspläne, wie z.B. 72/1 "Ottostraße - Karlstraße", 66/6 und 67/1 "Birkenstraße - Platanenweg - Ahornweg", 14/1 "Hölzleshoffeld", 19/2 "An der Langenäckerstraße" und 03/1 "Westlich der Sudetenstraße".
- Ein neuer Bebauungsplan für das Tagungszentrum an der Bachstraße ist in Planung, einschließlich einer Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19/1.
- Die Stadt bittet um Feedback zum Thema "Wohnen im Alter" im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.