Oberasbach (umgangssprachlich: „Aschbach“) ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Fürth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
17.749 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90522
Vorwahl
0911
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kreutles, Rehdorf, Kreutles, Rehdorf
Adressen:
1. Stadt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
2. Einwohnermeldeamt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
3. Ordnungsamt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
Gemeinde Oberasbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Oberasbach sindSeveral Bebauungspläne aktuell relevant:
- Es gibt mehrere in Kraft getretene Bebauungspläne, wie z.B. 72/1 "Ottostraße - Karlstraße", 66/6 und 67/1 "Birkenstraße - Platanenweg - Ahornweg", 14/1 "Hölzleshoffeld", 19/2 "An der Langenäckerstraße" und 03/1 "Westlich der Sudetenstraße".
- Ein neuer Bebauungsplan für das Tagungszentrum an der Bachstraße ist in Planung, einschließlich einer Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19/1.
- Die Stadt bittet um Feedback zum Thema "Wohnen im Alter" im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.