Oberasbach (umgangssprachlich: „Aschbach“) ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Fürth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
17.749 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90522
Vorwahl
0911
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kreutles, Rehdorf, Kreutles, Rehdorf
Adressen:
1. Stadt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
2. Einwohnermeldeamt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
3. Ordnungsamt Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
Gemeinde Oberasbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Oberasbach sindSeveral Bebauungspläne aktuell relevant:
- Es gibt mehrere in Kraft getretene Bebauungspläne, wie z.B. 72/1 "Ottostraße - Karlstraße", 66/6 und 67/1 "Birkenstraße - Platanenweg - Ahornweg", 14/1 "Hölzleshoffeld", 19/2 "An der Langenäckerstraße" und 03/1 "Westlich der Sudetenstraße".
- Ein neuer Bebauungsplan für das Tagungszentrum an der Bachstraße ist in Planung, einschließlich einer Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19/1.
- Die Stadt bittet um Feedback zum Thema "Wohnen im Alter" im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.