Oberaudorf ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83080
Vorwahl
08033
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Agg, Antritt, Aschau, Auerbach, Behamgrub, Brnnsteinhaus, Buchau, Eck, Fahrenberg, Gfallermhle, Grub, Hocheck, Kleinberg, Lechen, Moosen, Mhlau, Mhlbach, Regau, Reisach, RiedbFahrenberg, Riedleiten, Schindlberg, Schweinberg, Schweinsteig, Seebach, Thal, Trißl, Unterbichl, Wall, Watschöd, Wechselberg, Wiesen, Wildgrub, Zaglach, Zeisach, Zimmerau, Agg, Antritt, Aschau, Auerbach
Adressen:
1. Gemeinde Oberaudorf, Bahnhofstraße 1, 83080 Oberaudorf
2. Ordnungsamt Oberaudorf, Bahnhofstraße 1, 83080 Oberaudorf
3. Finanzamt Rosenheim, Wendelsteinstraße 7, 83022 Rosenheim
Gemeinde Oberaudorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.