Oberaudorf ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83080
Vorwahl
08033
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Agg, Antritt, Aschau, Auerbach, Behamgrub, Brnnsteinhaus, Buchau, Eck, Fahrenberg, Gfallermhle, Grub, Hocheck, Kleinberg, Lechen, Moosen, Mhlau, Mhlbach, Regau, Reisach, RiedbFahrenberg, Riedleiten, Schindlberg, Schweinberg, Schweinsteig, Seebach, Thal, Trißl, Unterbichl, Wall, Watschöd, Wechselberg, Wiesen, Wildgrub, Zaglach, Zeisach, Zimmerau, Agg, Antritt, Aschau, Auerbach
Adressen:
1. Gemeinde Oberaudorf, Bahnhofstraße 1, 83080 Oberaudorf
2. Ordnungsamt Oberaudorf, Bahnhofstraße 1, 83080 Oberaudorf
3. Finanzamt Rosenheim, Wendelsteinstraße 7, 83022 Rosenheim
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.