Oberdolling ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Eichstätt und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Pförring.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1329 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85129
Vorwahl
08404
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Dolling, Hagenstetten, Harlanden, Pettling, StLorenzi, Straßhausen, Theißing, Tholbath, Unterdolling, Weißendorf, Dolling, Hagenstetten, Harlanden, Pettling, StLorenzi, Straßhausen, Theißing, Tholbath, Unterdolling, Weißendorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberdolling
Hauptstraße 1
85129 Oberdolling
2. Standesamt Oberdolling
Hauptstraße 1
85129 Oberdolling
3. Finanzamt Ingolstadt
Ludwigstraße 1
85057 Ingolstadt
Gemeinde Oberdolling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.