Oberdolling ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Eichstätt und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Pförring.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1329 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85129
Vorwahl
08404
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Dolling, Hagenstetten, Harlanden, Pettling, StLorenzi, Straßhausen, Theißing, Tholbath, Unterdolling, Weißendorf, Dolling, Hagenstetten, Harlanden, Pettling, StLorenzi, Straßhausen, Theißing, Tholbath, Unterdolling, Weißendorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberdolling
Hauptstraße 1
85129 Oberdolling
2. Standesamt Oberdolling
Hauptstraße 1
85129 Oberdolling
3. Finanzamt Ingolstadt
Ludwigstraße 1
85057 Ingolstadt
Gemeinde Oberdolling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet