Oberneukirchen ist eine Marktgemeinde in Oberösterreich im Bezirk Urfahr-Umgebung im oberen Mühlviertel mit 3202 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2018).
Bundesland
Einwohner
3.202 (1. Jän. 2018)
Postleitzahl
4181
Vorwahl
07212
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Aign, Althör, Angstl, Baumgarten, Bayer, Beck, Berger, Bernhart, Blmhub, Brandhub, Brandstätt, Brunnhub, Brunnlehen, Dangl, Dasör, Dörfl, Donislreit, Dorfner, Dradlöd, Emehrer, Engassen, Frst, Gaderl, Gansenöd, Garrer, Gasteig, Gmach, Grund, Harrer, Hartberg, Haslach, Hatzenberg, Holzmann, Jackhub, Kainau, Kargsinn, Lackner, Langfeichten, Lenzfeichten, Mayerhof
Adressen:
1. Gemeinde Oberneukirchen, Hauptstraße 1, 4271 Oberneukirchen
2. Bezirkshauptmannschaft Freistadt, Linzer Straße 2, 4240 Freistadt
3. Landeshauptstadt Linz, Hauptplatz 1, 4020 Linz
Gemeinde Oberneukirchen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.