Obernzenn ist ein Markt im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in Mittelfranken.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Einwohner
2567 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91619
Vorwahl
09844
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Brachbach, Breitenau, Egenhausen, Esbach, Oberaltenbernheim, Rappenau, Sichelbronn, Straßenhof, Unternzenn, Urphertshofen, Veitsmhle, Brachbach, Breitenau, Egenhausen, Esbach, Oberaltenbernheim, Rappenau, Sichelbronn, Straßenhof, Unternzenn, Urphertshofen, Veitsmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Obernzenn
Hauptstraße 1
91487 Obernzenn
2. Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Am Heiligenstein 2
91413 Neustadt a. d. Aisch
3. Ordnungsamt Obernzenn
Hauptstraße 1
91487 Obernzenn
Gemeinde Obernzenn – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.