Obernzenn ist ein Markt im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in Mittelfranken.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Einwohner
2567 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91619
Vorwahl
09844
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Brachbach, Breitenau, Egenhausen, Esbach, Oberaltenbernheim, Rappenau, Sichelbronn, Straßenhof, Unternzenn, Urphertshofen, Veitsmhle, Brachbach, Breitenau, Egenhausen, Esbach, Oberaltenbernheim, Rappenau, Sichelbronn, Straßenhof, Unternzenn, Urphertshofen, Veitsmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Obernzenn
Hauptstraße 1
91487 Obernzenn
2. Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Am Heiligenstein 2
91413 Neustadt a. d. Aisch
3. Ordnungsamt Obernzenn
Hauptstraße 1
91487 Obernzenn
Gemeinde Obernzenn – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung