Uffenheim ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim (Bayern)
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Einwohner
6650 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97215
Vorwahl
09842
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Adelhofen, Brackenlohr, Hohlach, Kleinharbach, Langensteinach, Uttenhofen, Wallmersbach, Adelhofen, Brackenlohr, Hohlach, Kleinharbach, Langensteinach, Uttenhofen, Wallmersbach
Adressen:
1. Stadt Uffenheim, Hauptstraße 26, 97215 Uffenheim
2. Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Kämmererstraße 2, 91413 Neustadt a.d.Aisch
3. Finanzamt Ansbach, Heiligkreuzstraße 9, 91522 Ansbach
Gemeinde Uffenheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.