Uffenheim ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim (Bayern)
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Einwohner
6650 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97215
Vorwahl
09842
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Adelhofen, Brackenlohr, Hohlach, Kleinharbach, Langensteinach, Uttenhofen, Wallmersbach, Adelhofen, Brackenlohr, Hohlach, Kleinharbach, Langensteinach, Uttenhofen, Wallmersbach
Adressen:
1. Stadt Uffenheim, Hauptstraße 26, 97215 Uffenheim
2. Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Kämmererstraße 2, 91413 Neustadt a.d.Aisch
3. Finanzamt Ansbach, Heiligkreuzstraße 9, 91522 Ansbach
Gemeinde Uffenheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung