Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Weiler-Simmerberg

Weiler-Simmerberg – westallgäuerisch Wielar-Simmeberg – ist ein Markt im Landkreis Lindau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
6361 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88171
Vorwahlen
08387, 08384
Adresse derMarktverwaltung
Kirchplatz 1, 88171 Weiler-Simmerberg
Kirchplatz 1, 88171 Weiler-Simmerberg 88171 Bayern DE
Website
Ortsteile
Berbruggen, Berbruggen
Adressen:
1. Gemeinde Weiler-Simmerberg
Hauptstraße 14
88171 Weiler-Simmerberg

2. Bürgerhaus Weiler-Simmerberg
Kirchstraße 1
88171 Weiler-Simmerberg

3. Ordnungsamt Landkreis Ravensburg
Ravensburger Straße 64
88214 Ravensburg
Gemeinde Weiler-Simmerberg – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 11:00
  • Dienstag: 08:00 - 11:00
  • Mittwoch: 13:00 - 15:30
  • Donnerstag: 08:00 - 11:00
  • Freitag: 08:00 - 11:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.