Oberschleißheim ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München und liegt am nördlichen Stadtrand Münchens
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.864 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85764
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Badersfeld, Bergl, Hochmutting, Kreuzstraße, Lustheim, Mittenheim, Neuherberg, Riedmoos
Adressen:
1. Gemeinde Oberschleißheim, Rathausstraße 1, 85764 Oberschleißheim
2. Standesamt Oberschleißheim, Rathausstraße 1, 85764 Oberschleißheim
3. Bürgerbüro Oberschleißheim, Rathausstraße 1, 85764 Oberschleißheim
Gemeinde Oberschleißheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Oberschleißheim plant einen Bebauungsplan, um den Bereich um die Gewerbegebiete Sonnenstraße und Dachauer Straße von Wohnnutzung freizuhalten. Der Gemeinderat will Gewerbenutzung festlegen und sensible Nutzungen mit wohnähnlichem Charakter ausschließen. Dies geschieht, um ein durchgängiges Gewerbegebiet zu schaffen und eine von der Staatlichen Baugesellschaft geplante Wohnbebauung zu verhindern, die das Landratsamt bereits für denkbar hält. Der Gemeinderat hat sich weitgehend gegen Wohnbebauung ausgesprochen, mit Ausnahme von zwei Grünen, die ein Studentenwohnheim in Betracht ziehen.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung