Ottobrunn ist eine Gemeinde mit ungefähr 21.000 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
21.719 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85521
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Waldbrunn, Waldbrunn
Adressen:
1. Gemeinde Ottobrunn
Rathausplatz 1
85521 Ottobrunn
2. Standesamt Ottobrunn
Rathausplatz 1
85521 Ottobrunn
3. Bürgerbüro Ottobrunn
Rathausplatz 1
85521 Ottobrunn
Gemeinde Ottobrunn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Ottobrunn gibt es aktuell Kontroversen um einen neuen Bebauungsplan, insbesondere bezogen auf ein Projekt an der Alten Landstraße. Hier plant das Bau- und Immobilienunternehmen Pöttinger zwei Türme mit 24 und 30 Metern Höhe, die als Firmensitz und für weitere Gewerbe- und Wohnnutzungen dienen sollen. Dies stößt auf starken Widerstand von Anwohnern, die Bedenken hinsichtlich Verkehr, Lärm und Verschattung der Wohnhäuser äußern. Der Gemeinderat und Bürgermeister Thomas Loderer unterstützen jedoch das Projekt, da sie es als notwendige Nachverdichtung und Höhenentwicklung in der dicht bebauten Gemeinde sehen.
Zudem wurde ein Bebauungsplan für das Zentrum von Ottobrunn aufgestellt, um die bauliche Nutzung der bereits bebauten Grundstücke zu steuern, Grünflächen zu erhalten und die Anzahl der Stellplätze zu regeln, um städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden und das Ortsbild positiv zu gestalten.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.