Ottobrunn ist eine Gemeinde mit ungefähr 21.000 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
21.719 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85521
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Waldbrunn, Waldbrunn
Adressen:
1. Gemeinde Ottobrunn
Rathausplatz 1
85521 Ottobrunn
2. Standesamt Ottobrunn
Rathausplatz 1
85521 Ottobrunn
3. Bürgerbüro Ottobrunn
Rathausplatz 1
85521 Ottobrunn
Gemeinde Ottobrunn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Ottobrunn gibt es aktuell Kontroversen um einen neuen Bebauungsplan, insbesondere bezogen auf ein Projekt an der Alten Landstraße. Hier plant das Bau- und Immobilienunternehmen Pöttinger zwei Türme mit 24 und 30 Metern Höhe, die als Firmensitz und für weitere Gewerbe- und Wohnnutzungen dienen sollen. Dies stößt auf starken Widerstand von Anwohnern, die Bedenken hinsichtlich Verkehr, Lärm und Verschattung der Wohnhäuser äußern. Der Gemeinderat und Bürgermeister Thomas Loderer unterstützen jedoch das Projekt, da sie es als notwendige Nachverdichtung und Höhenentwicklung in der dicht bebauten Gemeinde sehen.
Zudem wurde ein Bebauungsplan für das Zentrum von Ottobrunn aufgestellt, um die bauliche Nutzung der bereits bebauten Grundstücke zu steuern, Grünflächen zu erhalten und die Anzahl der Stellplätze zu regeln, um städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden und das Ortsbild positiv zu gestalten.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.