Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Ottobrunn

Ottobrunn ist eine Gemeinde mit ungefähr 21.000 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
21.719 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85521
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Rathausplatz 1, 85521 Ottobrunn
Rathausplatz 1, 85521 Ottobrunn 85521 Bayern DE
Website
Ortsteile
Waldbrunn, Waldbrunn
Adressen:
1. Gemeinde Ottobrunn
Rathausplatz 1
85521 Ottobrunn

2. Standesamt Ottobrunn
Rathausplatz 1
85521 Ottobrunn

3. Bürgerbüro Ottobrunn
Rathausplatz 1
85521 Ottobrunn
Gemeinde Ottobrunn – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 15:00
  • Dienstag: 08:30 - 15:00
  • Mittwoch: 08:30 - 15:00
  • Donnerstag: 08:30 - 15:00
  • Freitag: 08:30 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
In Ottobrunn gibt es aktuell Kontroversen um einen neuen Bebauungsplan, insbesondere bezogen auf ein Projekt an der Alten Landstraße. Hier plant das Bau- und Immobilienunternehmen Pöttinger zwei Türme mit 24 und 30 Metern Höhe, die als Firmensitz und für weitere Gewerbe- und Wohnnutzungen dienen sollen. Dies stößt auf starken Widerstand von Anwohnern, die Bedenken hinsichtlich Verkehr, Lärm und Verschattung der Wohnhäuser äußern. Der Gemeinderat und Bürgermeister Thomas Loderer unterstützen jedoch das Projekt, da sie es als notwendige Nachverdichtung und Höhenentwicklung in der dicht bebauten Gemeinde sehen.

Zudem wurde ein Bebauungsplan für das Zentrum von Ottobrunn aufgestellt, um die bauliche Nutzung der bereits bebauten Grundstücke zu steuern, Grünflächen zu erhalten und die Anzahl der Stellplätze zu regeln, um städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden und das Ortsbild positiv zu gestalten.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung