Ottobrunn ist eine Gemeinde mit ungefähr 21.000 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
21.719 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85521
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Waldbrunn, Waldbrunn
Adressen:
1. Gemeinde Ottobrunn
Rathausplatz 1
85521 Ottobrunn
2. Standesamt Ottobrunn
Rathausplatz 1
85521 Ottobrunn
3. Bürgerbüro Ottobrunn
Rathausplatz 1
85521 Ottobrunn
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 15:00
Dienstag: 08:30 - 15:00
Mittwoch: 08:30 - 15:00
Donnerstag: 08:30 - 15:00
Freitag: 08:30 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Ottobrunn gibt es aktuell Kontroversen um einen neuen Bebauungsplan, insbesondere bezogen auf ein Projekt an der Alten Landstraße. Hier plant das Bau- und Immobilienunternehmen Pöttinger zwei Türme mit 24 und 30 Metern Höhe, die als Firmensitz und für weitere Gewerbe- und Wohnnutzungen dienen sollen. Dies stößt auf starken Widerstand von Anwohnern, die Bedenken hinsichtlich Verkehr, Lärm und Verschattung der Wohnhäuser äußern. Der Gemeinderat und Bürgermeister Thomas Loderer unterstützen jedoch das Projekt, da sie es als notwendige Nachverdichtung und Höhenentwicklung in der dicht bebauten Gemeinde sehen.
Zudem wurde ein Bebauungsplan für das Zentrum von Ottobrunn aufgestellt, um die bauliche Nutzung der bereits bebauten Grundstücke zu steuern, Grünflächen zu erhalten und die Anzahl der Stellplätze zu regeln, um städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden und das Ortsbild positiv zu gestalten.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.