Oberschwarzach ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Schweinfurt und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
1425 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97516
Vorwahl
09382
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Breitbach, Greuthermhle, Handthal, Kammerforst, Steinmhle, Wiesenmhle, Breitbach, Greuthermühle, Handthal, Kammerforst, Steinmühle, Wiesenmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberschwarzach, Hauptstraße 1, 97511 Oberschwarzach
2. Finanzamt Schweinfurt, Ludwigstraße 1, 97421 Schweinfurt
3. Landratsamt Schweinfurt, Radstraße 2, 97421 Schweinfurt
Gemeinde Oberschwarzach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.