Ockholm (friesisch: e Hoolme, dänisch: Okholm) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
294 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25842
Vorwahl
04674
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
AmNeuenwege, Amtmannsecke, Bongsiel, Christianswarft, Diedrichswarft, Eggenswarft, Fedderswarft, Großegaarde, Grnwarft, Hauke-Haien-Koog, Kirchwarft, Kleinegaarde, Munksbrck, Norddeich, Norderschule, Nordwarft, Peterswarft, Redlefswarft, Sönnenswarft, Sderdeich, Sderwarft, Tadenswarft, Westerdeich, AmNeuenwege, Amtmannsecke, Bongsiel, Christianswarft, Diedrichswarft, Eggenswarft, Fedderswarft, Großegaarde, Grünwarft, Hauke-Haien-Koog, Kirchwarft, Kleinegaarde, Munksbrück, Norddeich, Norderschule, Nordwarft, Peterswarft
Gemeinde Ockholm – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.