Oderwitz (obersorbisch Wódrjeńca, oberlausitzisch: Uderwitz) ist eine sächsische Gemeinde im Landkreis Görlitz in der Oberlausitz. Die Gemeinde entstand 1999 durch die Fusion der Orte Oberoderwitz und Niederoderwitz, die seine Ortsteile bilden
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4866 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
02791
Vorwahl
035842
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oderwitz
Hauptstraße 1
02791 Oderwitz
2. Ordnungsamt Oderwitz
Hauptstraße 1
02791 Oderwitz
3. Finanzamt Zittau-Oberland
Bahnhofstraße 12
02763 Zittau
Gemeinde Oderwitz – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung