Ofterdingen ist eine Gemeinde im Landkreis Tübingen, etwa 13 km südlich von Tübingen an der Bundesstraße 27 gelegen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5376 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72131
Vorwahl
07473
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Jungviehweide, Jungviehweide
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ofterdingen
Hauptstraße 24
72131 Ofterdingen
2. Ordnungsamt Ofterdingen
Hauptstraße 24
72131 Ofterdingen
3. Standesamt Ofterdingen
Hauptstraße 24
72131 Ofterdingen
Gemeinde Ofterdingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Ofterdingen arbeitet an verschiedenen Bebauungsprojekten und Infrastrukturentwicklungen. Hier sind einige der neuesten Entwicklungen:
- Es gibt Interessentenlisten für Wohnbau- und Gewerbegrundstücke, um über neue Entwicklungen informiert zu werden.
- Im Rahmen von Straßenbauprojekten wird die Bundesstraße B27 neu geplant, um Ofterdingen vollständig zu umgehen. Dies beinhaltet den Neubau von Straßenabschnitten, Anbindungen an andere Straßen und den Umbau bestehender Straßenabschnitte.
- Es sind verschiedene Varianten für die Umfahrung von Ofterdingen in Planung, einschließlich einer kleinen und einer engen Umfahrung sowie Tunnelvarianten.
- Die Gemeinde investiert in die Infrastruktur, einschließlich der Erweiterung von Schulen und Kindergärten sowie dem Bau von Seniorenheimen.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.