Gomaringen ist eine Gemeinde im Landkreis Tübingen etwa zehn Kilometer südlich von Tübingen und etwa elf Kilometer südwestlich von Reutlingen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9163 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72810
Vorwahl
07072
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hinterweiler, Hinterweiler
Gemeinde Gomaringen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Gomaringen treibt ihre Schulbaupläne in Gomaringen-Hinterweiler voran, mit dem Siegerentwurf eines Wettbewerbs für eine neue zweizügige Grundschule und geplanten Personalwohnungen auf der früheren Festwiese. Zudem soll die bisherige Schule nach einem Umbau das Ganztagsangebot unterkommen, und es gibt Überlegungen für eine Heizzentrale.
Es gibt Pläne für neue Wohnbauflächen, insbesondere durch die Erweiterung des Bebauungsplans in der Hindenburgstraße, die etwa 21 Bauplätze umfassen könnte, obwohl dies einen Eingriff in den Streuobstbestand des Kirchholzes bedeuten würde.
Der Flächennutzungsplan der Gemeindeverwaltungsverband Steinlach-Wiesaz sieht weitere Wohnbauflächen in verschiedenen Bereichen Gomaringens vor, wie z.B. in den Gebieten Heckberg, Kreuzäcker, Steinach Ost, Hursch Ost und anderen, um den Wohnraumbedarf bis 2040 zu decken.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.