Gomaringen ist eine Gemeinde im Landkreis Tübingen etwa zehn Kilometer südlich von Tübingen und etwa elf Kilometer südwestlich von Reutlingen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9163 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72810
Vorwahl
07072
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hinterweiler, Hinterweiler
Gemeinde Gomaringen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Gomaringen treibt ihre Schulbaupläne in Gomaringen-Hinterweiler voran, mit dem Siegerentwurf eines Wettbewerbs für eine neue zweizügige Grundschule und geplanten Personalwohnungen auf der früheren Festwiese. Zudem soll die bisherige Schule nach einem Umbau das Ganztagsangebot unterkommen, und es gibt Überlegungen für eine Heizzentrale.
Es gibt Pläne für neue Wohnbauflächen, insbesondere durch die Erweiterung des Bebauungsplans in der Hindenburgstraße, die etwa 21 Bauplätze umfassen könnte, obwohl dies einen Eingriff in den Streuobstbestand des Kirchholzes bedeuten würde.
Der Flächennutzungsplan der Gemeindeverwaltungsverband Steinlach-Wiesaz sieht weitere Wohnbauflächen in verschiedenen Bereichen Gomaringens vor, wie z.B. in den Gebieten Heckberg, Kreuzäcker, Steinach Ost, Hursch Ost und anderen, um den Wohnraumbedarf bis 2040 zu decken.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.