Ohlsbach ist eine Gemeinde im Ortenaukreis in Baden-Württemberg.
Der Wein- und Ferienort mit zahlreichen Fachwerkhäusern liegt an der Badischen Weinstraße
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
3340 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77797
Vorwahl
07803
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Ohlsbach
Hauptstraße 33
77797 Ohlsbach
2. Ordnungsamt Ohlsbach
Hauptstraße 33
77797 Ohlsbach
3. Bürgeramt Ohlsbach
Hauptstraße 33
77797 Ohlsbach
Gemeinde Ohlsbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.