Oldenburg (niederdeutsch: Ollnborg, saterfriesisch: Ooldenbuurich) ist eine kreisfreie Stadt in Niedersachsen
Bundesland
Einwohner
167.081 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
26121–26135
Vorwahl
0441
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altgalendorf, Barensdorf, Brök, Bruch, Dannau, Ehlerstorf, Eitz, Ellerbusch, Ernsthausen, Farve, Farverburg, Friederikenhof, Friedrichstal, Fuhrau, Geschenberg, Giddendorf, Grammdorf, Großwessek, Hohelieth, Hohenstein, HufeMhle, Jahnshof, Johannisdorf, Kleinwessek, Lbbersdorf, Mhlenkate, Reuterweide, Schafweide, SchwarzerLappen, Seegalendorf, Techelwitz, Wandelwitz, Wasbuck, Wsten, Altgalendorf, Barensdorf, Brök, Bruch, Dannau, Ehlerstorf
Adressen:
1. Stadt Oldenburg, Rathaus, Am Markt 1, 26122 Oldenburg
2. Landkreis Oldenburg, Ammerländer Heerstraße 24, 26129 Oldenburg
3. Agentur für Arbeit Oldenburg, Ammerländer Heerstraße 11, 26129 Oldenburg
Gemeinde Oldenburg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Stadt Oldenburg hat kürzlichSeveral neuere Entwicklungen im Bereich der Bebauungspläne bekanntgegeben:
- Für das ehemalige Prull-Grundstück am Scheideweg plant Prull den Neubau eines Mehrfamilienhauses und eine Büronutzung, trotz dass die Stadt eine höhere Ausnutzung der Grundstücke und eine Nachverdichtung wünschenswert findet, was jedoch nur durch ein Bebauungsplanverfahren realisierbar wäre, das von Prull nicht gewünscht ist.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 67 (Lindenhofsgarten) sieht die Errichtung von zwei dreistöckigen Wohngebäuden und eines Wohn- und Geschäftshauses im Bereich der unteren Nadorster Straße vor, um die städtebauliche Aufwertung des Gebietes zu fördern.
- Im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzepts zur Steuerung der Innenentwicklung werden bestehende Bebauungspläne überarbeitet, um eine angemessene Nachverdichtung und eine Versiegelungsbegrenzung von Grundstücken zu erreichen, sowie um dem Ortsbild entsprechende Strukturen zu sichern.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.