Oppenau ist eine Stadt im Renchtal, gelegen im mittleren Schwarzwald. Die nächstgelegenen Gemeinden sind talauswärts Lautenbach und Oberkirch, taleinwärts Bad Peterstal-Griesbach. Sie liegt am Zusammenfluss von Lierbach und Rench in 260 bis 1055 Metern Höhe
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
4821 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77728
Vorwahl
07804
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BadAntogast, Bärenbach, Birket, Börskritt, Bollenbach, Boxberg, Hinteribach, Hinterramsbach, Holiswald, Ibach, Kuhbach, Kutt, Lierbach, Löcherberg, Maisach, Ramsbach, Rinken, Steinenbach, Wahlholz, Wasserfallhotel, BadAntogast, Bärenbach, Birket, Börskritt, Bollenbach, Boxberg, Hinteribach, Hinterramsbach, Holiswald, Ibach, Kuhbach, Kutt, Lierbach, Löcherberg, Maisach, Ramsbach, Rinken, Steinenbach, Wahlholz, Wasserfallhotel
Adressen:
1. Stadt Oppenau
Hauptstraße 1
77728 Oppenau
2. Bürgeramt Oppenau
Hauptstraße 1
77728 Oppenau
3. Ordnungsamt Oppenau
Hauptstraße 1
77728 Oppenau
Gemeinde Oppenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.