Die nächstgelegenen Gemeinden sind talauswärts Lautenbach und Oberkirch, taleinwärts Bad Peterstal-Griesbach. Über die Oppenauer Steige erreicht man Freudenstadt. Die nächstgelegenen Gemeinden sind talauswärts Lautenbach und Oberkirch, taleinwärts Bad Peterstal-Griesbach
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
4821 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77728
Vorwahl
07804
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BadAntogast, Bärenbach, Birket, Börskritt, Bollenbach, Boxberg, Hinteribach, Hinterramsbach, Holiswald, Ibach, Kuhbach, Kutt, Lierbach, Löcherberg, Maisach, Ramsbach, Rinken, Steinenbach, Wahlholz, Wasserfallhotel, BadAntogast, Bärenbach, Birket, Börskritt, Bollenbach, Boxberg, Hinteribach, Hinterramsbach, Holiswald, Ibach, Kuhbach, Kutt, Lierbach, Löcherberg, Maisach, Ramsbach, Rinken, Steinenbach, Wahlholz, Wasserfallhotel
Adressen:
1. Stadt Oppenau
Hauptstraße 1
77728 Oppenau
2. Bürgeramt Oppenau
Hauptstraße 1
77728 Oppenau
3. Ordnungsamt Oppenau
Hauptstraße 1
77728 Oppenau
Gemeinde Oppenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.