Renchen ist eine kleine Stadt in Baden-Württemberg und gehört zum Ortenaukreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
7414 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77871
Vorwahl
07843
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Renchen
Rathausplatz 1
77871 Renchen
Landratsamt Ortenaukreis
Kaiserstraße 111
77652 Offenburg
Bürgeramt Renchen
Rathausplatz 1
77871 Renchen
Gemeinde Renchen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es sind keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Renchen in den bereitgestellten Quellen vorhanden. Die Quellen behandeln Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen in anderen Gemeinden wie Kappelrodeck und Achern.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.