Wolfach ist eine Stadt im Mittleren Schwarzwald und gehört zum Ortenaukreis in Baden-Württemberg (Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
5690 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77709
Vorwahlen
07834, 07836
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Halbmeil, Kinzigtal, Kirnbach, Moosenmättle, StRoman, Schwarzenbruch, Halbmeil, Kinzigtal, Kirnbach, Moosenmättle, StRoman, Schwarzenbruch
Adressen:
1. Stadt Wolfach, Hauptstraße 29, 77709 Wolfach
2. Ordnungsamt Wolfach, Hauptstraße 29, 77709 Wolfach
3. Rathaus Wolfach, Hauptstraße 29, 77709 Wolfach
Gemeinde Wolfach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.