Ortenberg ist eine Stadt im Wetteraukreis in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
9036 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
63683
Vorwahlen
06046, 06041 (Bleichenbach, Effolderbach), 06049 (Gelnhaar)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Breitenhaide, Käfersberg, Wippenbach, Breitenhaide, Käfersberg, Wippenbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ortenberg
Hauptstraße 1
63620 Ortenberg
2. Bürgeramt Ortenberg
Hauptstraße 1
63620 Ortenberg
3. Ordnungsamt Ortenberg
Hauptstraße 1
63620 Ortenberg
Gemeinde Ortenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Ortenberg hat am 22. Juni 2020 die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Allmendgrün“ beschlossen. Dies umfasst die Umwandlung einer Grünfläche nordöstlich des Flurstücks 6190/9 in Gewerbefläche und die Aufstockung des Fabrikgebäudes der Schäfer Kunststofftechnik GmbH. Die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.