Ortenberg ist eine Stadt im Wetteraukreis in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
9036 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
63683
Vorwahlen
06046, 06041 (Bleichenbach, Effolderbach), 06049 (Gelnhaar)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Breitenhaide, Käfersberg, Wippenbach, Breitenhaide, Käfersberg, Wippenbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ortenberg
Hauptstraße 1
63620 Ortenberg
2. Bürgeramt Ortenberg
Hauptstraße 1
63620 Ortenberg
3. Ordnungsamt Ortenberg
Hauptstraße 1
63620 Ortenberg
Gemeinde Ortenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Ortenberg hat am 22. Juni 2020 die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Allmendgrün“ beschlossen. Dies umfasst die Umwandlung einer Grünfläche nordöstlich des Flurstücks 6190/9 in Gewerbefläche und die Aufstockung des Fabrikgebäudes der Schäfer Kunststofftechnik GmbH. Die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.