Ortenberg ist eine Stadt im Wetteraukreis in Hessen.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
9036 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
63683
Vorwahlen
06046, 06041 (Bleichenbach, Effolderbach), 06049 (Gelnhaar)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Breitenhaide, Käfersberg, Wippenbach, Breitenhaide, Käfersberg, Wippenbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ortenberg
Hauptstraße 1
63620 Ortenberg
2. Bürgeramt Ortenberg
Hauptstraße 1
63620 Ortenberg
3. Ordnungsamt Ortenberg
Hauptstraße 1
63620 Ortenberg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Ortenberg hat am 22. Juni 2020 die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Allmendgrün“ beschlossen. Dies umfasst die Umwandlung einer Grünfläche nordöstlich des Flurstücks 6190/9 in Gewerbefläche und die Aufstockung des Fabrikgebäudes der Schäfer Kunststofftechnik GmbH. Die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.