Ortenburg ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Passau und staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
7403 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94496
Vorwahl
08542
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Afham, Atzing, Au, Bärndobl, Baumgarten, Bindering, Breitreut, Dobl, Fadering, Galla, Hacklmhle, Hifering, Hilking, Hinding, Hinterhainberg, Hinterschloß, Höck, Iglbach, Irgenöd, Kaiseraign, Kamm, Kettenham, Knadlarn, Königbach, Lohfeld, Luisenthal, Maiersberg, Moosham, Niederham, Oberhartdobl, Oberiglbach, Oberöd, Paulberg, Rauscheröd, Reisbach, Schallnöd, Schlott, Steinkirchen, Unteriglbach, Untermhle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ortenburg
Hauptstraße 1
94496 Ortenburg
2. Finanzamt Passau
Landstraße 1
94032 Passau
3. Landratsamt Passau
Bschüttstraße 1
94032 Passau
Gemeinde Ortenburg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.