Osdorf (dänisch: Ostorp) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
2500 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24251
Vorwahl
04346
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Augustenhof, Aukamp, Austerlitz, Borghorst, Borghorsterhtten, Borghorstermhle, Ellerbrookskamp, Friedrichsfeld, Großesholz, Haferrögen, Heisch, Hirtenwiese, Hochtor, Krähenberg, Kckenkorb, Lehmrott, Orlean, Osdorf, Ravenshorst, StHelenenmoor, Stubbendorf, Augustenhof, Aukamp, Austerlitz, Borghorst, Borghorsterhütten, Borghorstermühle, Borghorstersiedlung, Ellerbrookskamp, Friedrichsfeld, Großesholz, Haferrögen, Heisch, Hirtenwiese, Hochtor, Krähenberg, Kückenkorb, Lehmrott, Orlean, Ravenshorst
Adressen:
1. Bezirksamt Hamburg-Nord
Fuhlsbüttler Str. 101
22305 Hamburg
2. Einwohnermeldeamt Hamburg
Hamburger Str. 207
22083 Hamburg
3. Sozialamt Hamburg
Billstedter Hauptstraße 2
22111 Hamburg
Gemeinde Osdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Osdorf gibt es Pläne für eine Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände des ehemaligen Max-Bahr-Baumarktes. Ende Mai fanden Gespräche zwischen der Sozialbehörde und Lidl statt, die positiv verliefen, aber noch am Anfang stehen. Die Flüchtlinge sollen in Neubauten und nicht im alten Baumarkt unterkommen. Die genaue Anzahl und der Zeitpunkt sind noch unklar.
Zusätzlich gibt es bestehende Bebauungspläne, die den Erhalt der Osdorfer Feldmark als landwirtschaftlich geprägten Landschaftsraum sicherstellen sollen, mit Fokus auf den Schutz von Natur und Landschaft sowie Naherholungsgebieten.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.