Osdorf (dänisch: Ostorp) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
2500 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24251
Vorwahl
04346
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Augustenhof, Aukamp, Austerlitz, Borghorst, Borghorsterhtten, Borghorstermhle, Ellerbrookskamp, Friedrichsfeld, Großesholz, Haferrögen, Heisch, Hirtenwiese, Hochtor, Krähenberg, Kckenkorb, Lehmrott, Orlean, Osdorf, Ravenshorst, StHelenenmoor, Stubbendorf, Augustenhof, Aukamp, Austerlitz, Borghorst, Borghorsterhütten, Borghorstermühle, Borghorstersiedlung, Ellerbrookskamp, Friedrichsfeld, Großesholz, Haferrögen, Heisch, Hirtenwiese, Hochtor, Krähenberg, Kückenkorb, Lehmrott, Orlean, Ravenshorst
Adressen:
1. Bezirksamt Hamburg-Nord
Fuhlsbüttler Str. 101
22305 Hamburg
2. Einwohnermeldeamt Hamburg
Hamburger Str. 207
22083 Hamburg
3. Sozialamt Hamburg
Billstedter Hauptstraße 2
22111 Hamburg
Gemeinde Osdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Osdorf gibt es Pläne für eine Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände des ehemaligen Max-Bahr-Baumarktes. Ende Mai fanden Gespräche zwischen der Sozialbehörde und Lidl statt, die positiv verliefen, aber noch am Anfang stehen. Die Flüchtlinge sollen in Neubauten und nicht im alten Baumarkt unterkommen. Die genaue Anzahl und der Zeitpunkt sind noch unklar.
Zusätzlich gibt es bestehende Bebauungspläne, die den Erhalt der Osdorfer Feldmark als landwirtschaftlich geprägten Landschaftsraum sicherstellen sollen, mit Fokus auf den Schutz von Natur und Landschaft sowie Naherholungsgebieten.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.