Osdorf (dänisch: Ostorp) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
2500 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24251
Vorwahl
04346
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Augustenhof, Aukamp, Austerlitz, Borghorst, Borghorsterhtten, Borghorstermhle, Ellerbrookskamp, Friedrichsfeld, Großesholz, Haferrögen, Heisch, Hirtenwiese, Hochtor, Krähenberg, Kckenkorb, Lehmrott, Orlean, Osdorf, Ravenshorst, StHelenenmoor, Stubbendorf, Augustenhof, Aukamp, Austerlitz, Borghorst, Borghorsterhütten, Borghorstermühle, Borghorstersiedlung, Ellerbrookskamp, Friedrichsfeld, Großesholz, Haferrögen, Heisch, Hirtenwiese, Hochtor, Krähenberg, Kückenkorb, Lehmrott, Orlean, Ravenshorst
Adressen:
1. Bezirksamt Hamburg-Nord
Fuhlsbüttler Str. 101
22305 Hamburg
2. Einwohnermeldeamt Hamburg
Hamburger Str. 207
22083 Hamburg
3. Sozialamt Hamburg
Billstedter Hauptstraße 2
22111 Hamburg
Gemeinde Osdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Osdorf gibt es Pläne für eine Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände des ehemaligen Max-Bahr-Baumarktes. Ende Mai fanden Gespräche zwischen der Sozialbehörde und Lidl statt, die positiv verliefen, aber noch am Anfang stehen. Die Flüchtlinge sollen in Neubauten und nicht im alten Baumarkt unterkommen. Die genaue Anzahl und der Zeitpunkt sind noch unklar.
Zusätzlich gibt es bestehende Bebauungspläne, die den Erhalt der Osdorfer Feldmark als landwirtschaftlich geprägten Landschaftsraum sicherstellen sollen, mit Fokus auf den Schutz von Natur und Landschaft sowie Naherholungsgebieten.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.