Sie liegt unmittelbar an der Landesgrenze zu Hamburg und besteht aus den Ortsteilen Rellingen-Ort, Krupunder und Egenbüttel
Bundesland
Kreis
Einwohner
14.437 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25462
Vorwahl
04101
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Rellingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Rellingen hat den Bebauungsplan 70 (B70) für ein Gewerbegebiet an der Tangstedter Chaussee rechtskräftig beschlossen. Dieses Gebiet soll der Nachfrage der localen Handwerksbetriebe nach Gewerbeflächen entsprechen und ermöglicht den Unternehmen, ihren Standort in Rellingen zu etablieren und zukunftsfähig auszubauen. Die Erschließung des Gebiets erfolgt im Jahr 2025, mit der Errichtung von Hochbauten ab 2026. Nur die Hälfte der Fläche wird zunächst vermarktet, der Rest bleibt vorerst unbebaut.
Zusätzlich plant die Gemeinde die sukzessive Überplanung des Gemeindegebiets durch Bebauungspläne, um einer ausufernden Bauwut entgegen zu treten. Ein Bebauungsplan für das Gebiet Tangstedter Straße / Gärtnerstraße ist geplant.
Es gibt auch Fortschritte im Bereich der Nahversorgung, wie im Bebauungsplan Nr. 68, der ein Nahversorgungszentrum im nördlichen Rand des Ortsteils Krupunder umfasst, einschließlich einer Wohnbebauung und einer Kindertagesstätte.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.