28.000 Studenten von Universität und Hochschule machen etwa 14 % der Gesamtbevölkerung aus.
Für die Gründung der Stadt war die exponierte Lage an einem Knotenpunkt alter Handelsstraßen ursächlich. Osnabrück ( [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˌʔɔsnaˈbʁʏk], westfälisch Ossenbrügge, älteres Platt Osenbrugge, lateinisch Ansibarium) ist eine Großstadt in Niedersachsen und Sitz des Landkreises Osnabrück. 28.000 Studenten von Universität und Hochschule machen etwa 14 % der Gesamtbevölkerung aus.
Für die Gründung der Stadt war die exponierte Lage an einem Knotenpunkt alter Handelsstraßen ursächlich
Bundesland
Einwohner
165.034 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
49074–49090
Vorwahlen
0541, 05402, 05406, 05407
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Atter, Hettlage, Honeburg, Leye, Nette, Pye
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.