Die Hansestadt Osterburg (Altmark) ist eine kreisangehörige Stadt und eine Einheitsgemeinde im Landkreis Stendal in der Altmark in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Einwohner
9500 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
39606
Vorwahlen
03937, 039328 (Ballerstedt, Erxleben teilw., Polkau), 039388 (Walsleben teilw.), 039390 (Königsmark), 039392 (Flessau, Gladigau, Rossau teilw.)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Osterburg (Altmark)
Markt 1
39606 Osterburg (Altmark)
2. Einwohnermeldeamt Osterburg
Markt 1
39606 Osterburg (Altmark)
3. Ordnungsamt Osterburg
Markt 1
39606 Osterburg (Altmark)
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 15:30
Dienstag: 08:30 - 17:00
Mittwoch: 08:30 - 15:30
Donnerstag: 08:30 - 15:30
Freitag: 08:30 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Es sind keine spezifischen neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Osterburg (Altmark) verfügbar, da die bereitgestellten Informationen sich auf den Flächennutzungsplan der Hansestadt Salzwedel beziehen und keine aktuellen oder spezifischen Details über Osterburg enthalten.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.