Ostrhauderfehn (niederdeutsch Osterfehn) ist eine Gemeinde im Landkreis Leer in Ostfriesland. Verwaltungssitz der Gemeinde ist der gleichnamige Ortsteil
Bundesland
Landkreis
Leer
Einwohner
11.458 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26842
Vorwahl
04952
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ostrhauderfehn
Hauptstraße 1
26842 Ostrhauderfehn
2. Einwohnermeldeamt Ostrhauderfehn
Hauptstraße 1
26842 Ostrhauderfehn
3. Ordnungsamt Ostrhauderfehn
Hauptstraße 1
26842 Ostrhauderfehn
Gemeinde Ostrhauderfehn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Ostrhauderfehn sindSeveral Bebauungsprojekte im Gange:
- Das Baugebiet "Am Mittelweg" wird derzeit erschlossen.
- Das Baugebiet "Nördlich Hauptstraße / Östlich Nordstraße" ist in der Planungsphase und Interessenten können sich auf eine Liste setzen lassen.
- Im Baugebiet "Am Wallschloot" stehen noch einige Restgrundstücke zur Verfügung.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.