Radeberg ist eine Große Kreisstadt im Südwesten des sächsischen Landkreises Bautzen am Rande der Dresdner Heide
Bundesland
Landkreis
Einwohner
18.675 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01454
Vorwahlen
03528, 0351 (Ullersdorf teilw.)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Radeberg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Radeberg
Markt 1
01454 Radeberg
2. Einwohnermeldeamt Radeberg
Markt 1
01454 Radeberg
3. Ordnungsamt Radeberg
Markt 1
01454 Radeberg
Gemeinde Radeberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Radeberg hat am 31.01.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 82 "Gewerbegebiet Radeberg Ost / Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg" beschlossen. Dieser Plan zielt auf die Entwicklung eines gemeinsamen Gewerbegebietes für die Ansiedlung großflächiger Gewerbebetriebe ab. Der räumliche Geltungsbereich der Teilfläche Radeberg umfasst etwa 34,2 ha und verschiedene Flurstücke der Gemarkung Radeberg.
Es ist auch beschlossen, einen Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren vorzubereiten und zu stellen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu geben und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit durchzuführen. Eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 164.261,18 EUR für den kommunalen Eigenanteil wurde genehmigt.
Eine öffentliche Vorstellung der Planung fand am 07.03.2024 statt, und es besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen im Internet und in der Stadtverwaltung einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.