Ottobeuren ist ein Markt im oberschwäbischen Landkreis Unterallgäu in Bayern und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Ottobeuren, zu der auch die Gemeinden Böhen und Hawangen gehören.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
8594 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87724
Vorwahl
08332
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Betzisried, Bibelsberg, Böglins, Boschach, Bossarts, Brandholz, Brchlins, Bhl, Daßberg, Dennenberg, Eldern, Fricken, Fröhlins, Geislins, Guggenberg, Gut, Hahnenbhl, Haitzen, Halbersberg, Hessen, Höhe, Hofs, Hners, Karlins, Klessen, Kräpflins, Langenberg, Leupolz, Neuvogelsang, Niebers, Oberhaslach, Oberried, ™lbrechts, Ollarzried, Pfaudlins, Reuthen, Schachen, Schellenberg, Schiessenhof, Schochenhof
Gemeinde Ottobeuren – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Ottobeuren wird der Flächennutzungsplan im Bereich des bestehenden Gewerbegebietes „Nord-Ost“ geändert, um den Gebietscharakter von Gewerbegebiet zu Sondergebiet Einzelhandel zu ändern. Dies geschieht, weil die Fa. Netto ihren aktuellen Supermarkt mit Getränkehandel aufgeben und an einem neuen Standort einen größeren Markt eröffnen möchte. Die geplante Bebauung umfasst eine Verkaufsfläche von etwa 1.150 m2 und 85 Stellplätze für Kunden und Mitarbeiter.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.