Owen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈaʊ̯ən] ist eine Landstadt im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
3388 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73277
Vorwahl
07021
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Teck, Teck
Adressen:
1. Stadtverwaltung Owen
Hauptstraße 1
73277 Owen
2. Ordnungsamt Owen
Hauptstraße 1
73277 Owen
3. Bürgeramt Owen
Hauptstraße 1
73277 Owen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat der Stadt Owen hat den Vorentwurf des Bebauungsplans "Westlich der Gartenstraße" erweitert, um weitere Grundstücke westlich und östlich der Gartenstraße bis hin zur Weinbergstraße zu umfassen.
- Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan "Lauterquartier" wurde nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen als Satzung beschlossen, ohne dass wesentliche Änderungen erforderlich waren.
- Es gibt eine neunmonatige Frist, innerhalb derer die Stadt ihren vorhabenbezogenen Bebauungsplan zurückziehen oder das Ultimatum verlängern muss, im Kontext der Ortsumfahrung für Owen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.