Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
3388 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73277
Vorwahl
07021
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Teck, Teck
Adressen:
1. Stadtverwaltung Owen
Hauptstraße 1
73277 Owen
2. Ordnungsamt Owen
Hauptstraße 1
73277 Owen
3. Bürgeramt Owen
Hauptstraße 1
73277 Owen
Gemeinde Owen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat der Stadt Owen hat den Vorentwurf des Bebauungsplans "Westlich der Gartenstraße" erweitert, um weitere Grundstücke westlich und östlich der Gartenstraße bis hin zur Weinbergstraße zu umfassen.
- Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan "Lauterquartier" wurde nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen als Satzung beschlossen, ohne dass wesentliche Änderungen erforderlich waren.
- Es gibt eine neunmonatige Frist, innerhalb derer die Stadt ihren vorhabenbezogenen Bebauungsplan zurückziehen oder das Ultimatum verlängern muss, im Kontext der Ortsumfahrung für Owen.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.