Owschlag (dän.: Okslev) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
3724 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24811, 24848
Vorwahl
04336
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Friedrichshof, Jerusalem, Langenberg, Lehmberg, Lehmrade, Meierhof, Mooshörn, Norby, Nordholz, Owschlagerholz, Ramsdorf, Schtt, Steinsieken, Tirol, Trollbek, Westermoor, Friedrichshof, Jerusalem, Langenberg, Lehmberg, Lehmrade, Meierhof, Mooshörn, Norby, Nordholz, Owschlagerholz, Ramsdorf, Schütt, Steinsieken, Tirol, Trollbek, Westermoor
Adressen:
1. Gemeinde Owschlag
Hauptstraße 1
24811 Owschlag
2. Kreis Schleswig-Flensburg
Am Schloß 1
24837 Schleswig
3. Amtsgericht Schleswig
Am Gerichtsplatz 1
24837 Schleswig
Gemeinde Owschlag – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.