Owschlag (dän.: Okslev) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
3724 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24811, 24848
Vorwahl
04336
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Friedrichshof, Jerusalem, Langenberg, Lehmberg, Lehmrade, Meierhof, Mooshörn, Norby, Nordholz, Owschlagerholz, Ramsdorf, Schtt, Steinsieken, Tirol, Trollbek, Westermoor, Friedrichshof, Jerusalem, Langenberg, Lehmberg, Lehmrade, Meierhof, Mooshörn, Norby, Nordholz, Owschlagerholz, Ramsdorf, Schütt, Steinsieken, Tirol, Trollbek, Westermoor
Adressen:
1. Gemeinde Owschlag
Hauptstraße 1
24811 Owschlag
2. Kreis Schleswig-Flensburg
Am Schloß 1
24837 Schleswig
3. Amtsgericht Schleswig
Am Gerichtsplatz 1
24837 Schleswig
Gemeinde Owschlag – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.