Peißenberg ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
12.674 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82380
Vorwahl
08803
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Ammerhöfe, Armeleiten, Berghof, Berghofsiedlung, Buchen, Feistenau, Fendt, Ficht, Guselried, Hohenwart, Mitterschwaig, Oberbuchau, Oberschwaig, Rapoltskreut, StGeorg, StMichael, Scheithauf-Torfwerk, Schlag, Schweiber, Strallen, Sulz, Taigschuster, Tritschenkreut, Unterbuchau, Vorderschwaig, Windkreut, Wörth
Adressen:
1. Gemeinde Peißenberg, Hauptstraße 1, 82380 Peißenberg
2. Landratsamt Weilheim-Schongau, Ammerstraße 2, 82362 Weilheim in Oberbayern
3. Finanzamt Weilheim, Schongauer Straße 1, 82362 Weilheim in Oberbayern
Gemeinde Peißenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Peißenberg gibt esSeveral neueste Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Aufstellung des Bebauungsplanes "Obere Auf III" im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB, mit Planzeichnung, Textteil und Begründung vom 16.09.2024.
- 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Äußere Ludwigstraße/Alter Bahnhof" mit Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
- 2. Änderung des Bebauungsplanes "Äußere Ludwigstraße/Alter Bahnhof" mit Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden.
- 1. Änderung des Bebauungsplanes "Rigistraße" gem § 10 Abs. 1 BauGB.
- 2. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "PKG-Gelände an der Hochreuther Straße".
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.