Peißenberg ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
12.674 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82380
Vorwahl
08803
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Ammerhöfe, Armeleiten, Berghof, Berghofsiedlung, Buchen, Feistenau, Fendt, Ficht, Guselried, Hohenwart, Mitterschwaig, Oberbuchau, Oberschwaig, Rapoltskreut, StGeorg, StMichael, Scheithauf-Torfwerk, Schlag, Schweiber, Strallen, Sulz, Taigschuster, Tritschenkreut, Unterbuchau, Vorderschwaig, Windkreut, Wörth
Adressen:
1. Gemeinde Peißenberg, Hauptstraße 1, 82380 Peißenberg
2. Landratsamt Weilheim-Schongau, Ammerstraße 2, 82362 Weilheim in Oberbayern
3. Finanzamt Weilheim, Schongauer Straße 1, 82362 Weilheim in Oberbayern
Gemeinde Peißenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Peißenberg gibt esSeveral neueste Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Aufstellung des Bebauungsplanes "Obere Auf III" im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB, mit Planzeichnung, Textteil und Begründung vom 16.09.2024.
- 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Äußere Ludwigstraße/Alter Bahnhof" mit Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
- 2. Änderung des Bebauungsplanes "Äußere Ludwigstraße/Alter Bahnhof" mit Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden.
- 1. Änderung des Bebauungsplanes "Rigistraße" gem § 10 Abs. 1 BauGB.
- 2. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "PKG-Gelände an der Hochreuther Straße".
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.