Peißenberg ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
12.674 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82380
Vorwahl
08803
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Ammerhöfe, Armeleiten, Berghof, Berghofsiedlung, Buchen, Feistenau, Fendt, Ficht, Guselried, Hohenwart, Mitterschwaig, Oberbuchau, Oberschwaig, Rapoltskreut, StGeorg, StMichael, Scheithauf-Torfwerk, Schlag, Schweiber, Strallen, Sulz, Taigschuster, Tritschenkreut, Unterbuchau, Vorderschwaig, Windkreut, Wörth
Adressen:
1. Gemeinde Peißenberg, Hauptstraße 1, 82380 Peißenberg
2. Landratsamt Weilheim-Schongau, Ammerstraße 2, 82362 Weilheim in Oberbayern
3. Finanzamt Weilheim, Schongauer Straße 1, 82362 Weilheim in Oberbayern
Gemeinde Peißenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Peißenberg gibt esSeveral neueste Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Aufstellung des Bebauungsplanes "Obere Auf III" im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB, mit Planzeichnung, Textteil und Begründung vom 16.09.2024.
- 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Äußere Ludwigstraße/Alter Bahnhof" mit Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
- 2. Änderung des Bebauungsplanes "Äußere Ludwigstraße/Alter Bahnhof" mit Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden.
- 1. Änderung des Bebauungsplanes "Rigistraße" gem § 10 Abs. 1 BauGB.
- 2. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "PKG-Gelände an der Hochreuther Straße".
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.