Peißenberg ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
12.674 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82380
Vorwahl
08803
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Ammerhöfe, Armeleiten, Berghof, Berghofsiedlung, Buchen, Feistenau, Fendt, Ficht, Guselried, Hohenwart, Mitterschwaig, Oberbuchau, Oberschwaig, Rapoltskreut, StGeorg, StMichael, Scheithauf-Torfwerk, Schlag, Schweiber, Strallen, Sulz, Taigschuster, Tritschenkreut, Unterbuchau, Vorderschwaig, Windkreut, Wörth
Adressen:
1. Gemeinde Peißenberg, Hauptstraße 1, 82380 Peißenberg
2. Landratsamt Weilheim-Schongau, Ammerstraße 2, 82362 Weilheim in Oberbayern
3. Finanzamt Weilheim, Schongauer Straße 1, 82362 Weilheim in Oberbayern
Gemeinde Peißenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Peißenberg gibt esSeveral neueste Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Aufstellung des Bebauungsplanes "Obere Auf III" im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB, mit Planzeichnung, Textteil und Begründung vom 16.09.2024.
- 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Äußere Ludwigstraße/Alter Bahnhof" mit Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
- 2. Änderung des Bebauungsplanes "Äußere Ludwigstraße/Alter Bahnhof" mit Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden.
- 1. Änderung des Bebauungsplanes "Rigistraße" gem § 10 Abs. 1 BauGB.
- 2. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "PKG-Gelände an der Hochreuther Straße".
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.