Petershagen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}peːtɐsˈhaːgn] (niederdeutsch: Päitershaugen) im Kreis Minden-Lübbecke ist eine aus Vereinigung der ehemaligen Ämter Petershagen und Windheim zu Lahde (insgesamt 29 Ortschaften) entstandene Stadt im äußersten Nordosten Nordrhein-Westfalens, nördlich von Minden an der Weser und Ösper, im Nordosten des Mindener Landes
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
25.027 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32469
Vorwahlen
05702, 05704, 05705, 05707, 05726, 05761, 05765, 05768
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AufderTinnige, BadHopfenberg, Heide, Heisterholz, AufderTinnige, BadHopfenberg, Heide, Heisterholz
Adressen:
1. Stadt Petershagen, Rathausplatz 1, 32469 Petershagen
2. Bürgeramt Petershagen, Bahnhofstraße 12, 32469 Petershagen
3. Ordnungsamt Petershagen, Breite Straße 1, 32469 Petershagen
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 16:00
Dienstag: 07:30 - 16:00
Mittwoch: 07:30 - 15:30
Donnerstag: 07:30 - 15:30
Freitag: 07:30 - 15:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan in Petershagen konzentriert sich auf die Innenentwicklung, insbesondere im Bereich der Klopstockstraße. Hier wird das Ziel verfolgt, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern und Baurecht im westlichen Blockinnenbereich zu schaffen, während die Grünstruktur in den hinteren Grundstücksteilen geschützt wird. Die Planung umfasst Festsetzungen zur baulichen Nutzung, Grünordnung und Bauordnungsrecht, um den Siedlungscharakter von Petershagen/Eggersdorf zu erhalten und zu entwickeln. Neue Gebäude müssen sich an die Umgebungsbebauung anpassen, und die Grundflächenzahlen sowie die Gebäudehöhen sind begrenzt, um das Ortsbild zu erhalten.
Zusätzlich gibt es Kontroversen um eine Aufschüttung hinter dem neuen Edeka-Markt, die ohne Baugenehmigung erfolgte und möglicherweise Bodenverschlechterung und illegale Abfallablagerung mit sich bringt. Die Gemeindevertretung hat beschlossen, dass der Bauantrag zur Genehmigung dieser Aufschüttung vor der Stellungnahme der Verwaltung vorgelegt werden muss, und wartet auf ein Gutachten, um sicherzustellen, dass der Boden schadstofffrei ist.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.