Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Bebauungsplan24 Petershagen

Petershagen  [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}peːtɐsˈhaːgn] (niederdeutsch: Päitershaugen) im Kreis Minden-Lübbecke ist eine aus Vereinigung der ehemaligen Ämter Petershagen und Windheim zu Lahde (insgesamt 29 Ortschaften) entstandene Stadt im äußersten Nordosten Nordrhein-Westfalens, nördlich von Minden an der Weser und Ösper, im Nordosten des Mindener Landes
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
25.027 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32469
Vorwahlen
05702, 05704, 05705, 05707, 05726, 05761, 05765, 05768
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AufderTinnige, BadHopfenberg, Heide, Heisterholz, AufderTinnige, BadHopfenberg, Heide, Heisterholz
Adressen:
1. Stadt Petershagen, Rathausplatz 1, 32469 Petershagen
2. Bürgeramt Petershagen, Bahnhofstraße 12, 32469 Petershagen
3. Ordnungsamt Petershagen, Breite Straße 1, 32469 Petershagen
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 16:00 Dienstag: 07:30 - 16:00 Mittwoch: 07:30 - 15:30 Donnerstag: 07:30 - 15:30 Freitag: 07:30 - 15:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan in Petershagen konzentriert sich auf die Innenentwicklung, insbesondere im Bereich der Klopstockstraße. Hier wird das Ziel verfolgt, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern und Baurecht im westlichen Blockinnenbereich zu schaffen, während die Grünstruktur in den hinteren Grundstücksteilen geschützt wird. Die Planung umfasst Festsetzungen zur baulichen Nutzung, Grünordnung und Bauordnungsrecht, um den Siedlungscharakter von Petershagen/Eggersdorf zu erhalten und zu entwickeln. Neue Gebäude müssen sich an die Umgebungsbebauung anpassen, und die Grundflächenzahlen sowie die Gebäudehöhen sind begrenzt, um das Ortsbild zu erhalten.

Zusätzlich gibt es Kontroversen um eine Aufschüttung hinter dem neuen Edeka-Markt, die ohne Baugenehmigung erfolgte und möglicherweise Bodenverschlechterung und illegale Abfallablagerung mit sich bringt. Die Gemeindevertretung hat beschlossen, dass der Bauantrag zur Genehmigung dieser Aufschüttung vor der Stellungnahme der Verwaltung vorgelegt werden muss, und wartet auf ein Gutachten, um sicherzustellen, dass der Boden schadstofffrei ist.

FAQ

Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?

Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:

  • Detaillierungsgrad:
    Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
    Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
  • Rechtliche Verbindlichkeit:
    Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
    Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
  • Maßstab:
    Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
    Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
  • Geltungsbereich:
    Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
    Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (Vorplanung) ist ein Instrument der Stadtplanung. Zweck des Flächennutzungsplans ist es, Informationen über die zukünftige Entwicklung zu geben. Darüber hinaus dient er als Grundlage für die Erarbeitung eines umfassenden Entwicklungskonzeptes.

Die im Plan dargestellten Flächennutzungen werden dann durch Bebauungspläne für einzelne Bereiche der Gemeinde konkretisiert und rechtsverbindlich festgesetzt.

Flächennutzungsplan und entsprechende Bebauungspläne bilden zusammen die kommunale Bauleitplanung.

Die möglichen Inhalte, das Verfahren zur Aufstellung des Plans und die Rechtsfolgen des Flächennutzungsplans sind im Baugesetzbuch festgelegt.