Petershagen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}peːtɐsˈhaːgn] (niederdeutsch: Päitershaugen) im Kreis Minden-Lübbecke ist eine aus Vereinigung der ehemaligen Ämter Petershagen und Windheim zu Lahde (insgesamt 29 Ortschaften) entstandene Stadt im äußersten Nordosten Nordrhein-Westfalens, nördlich von Minden an der Weser und Ösper, im Nordosten des Mindener Landes
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
25.027 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32469
Vorwahlen
05702, 05704, 05705, 05707, 05726, 05761, 05765, 05768
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AufderTinnige, BadHopfenberg, Heide, Heisterholz, AufderTinnige, BadHopfenberg, Heide, Heisterholz
Adressen:
1. Stadt Petershagen, Rathausplatz 1, 32469 Petershagen
2. Bürgeramt Petershagen, Bahnhofstraße 12, 32469 Petershagen
3. Ordnungsamt Petershagen, Breite Straße 1, 32469 Petershagen
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 16:00
Dienstag: 07:30 - 16:00
Mittwoch: 07:30 - 15:30
Donnerstag: 07:30 - 15:30
Freitag: 07:30 - 15:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan in Petershagen konzentriert sich auf die Innenentwicklung, insbesondere im Bereich der Klopstockstraße. Hier wird das Ziel verfolgt, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern und Baurecht im westlichen Blockinnenbereich zu schaffen, während die Grünstruktur in den hinteren Grundstücksteilen geschützt wird. Die Planung umfasst Festsetzungen zur baulichen Nutzung, Grünordnung und Bauordnungsrecht, um den Siedlungscharakter von Petershagen/Eggersdorf zu erhalten und zu entwickeln. Neue Gebäude müssen sich an die Umgebungsbebauung anpassen, und die Grundflächenzahlen sowie die Gebäudehöhen sind begrenzt, um das Ortsbild zu erhalten.
Zusätzlich gibt es Kontroversen um eine Aufschüttung hinter dem neuen Edeka-Markt, die ohne Baugenehmigung erfolgte und möglicherweise Bodenverschlechterung und illegale Abfallablagerung mit sich bringt. Die Gemeindevertretung hat beschlossen, dass der Bauantrag zur Genehmigung dieser Aufschüttung vor der Stellungnahme der Verwaltung vorgelegt werden muss, und wartet auf ein Gutachten, um sicherzustellen, dass der Boden schadstofffrei ist.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.