Pfreimd ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Pfreimd.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
5284 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92536
Vorwahl
09606
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aspachmhle, Eixlberg, Fuchsendorf, Herdegen, Hohentreswitz, Iffelsdorf, Kurmhof, Löffelsberg, Oberpfreimd, Pamsendorf, Rappenberg, Stelzlmhle, Untersteinbach, Weiherhäusl, Weihern, Ziegelhtte, Aspachmühle, Eixlberg, Fuchsendorf, Herdegen, Hohentreswitz, Iffelsdorf, Kurmhof, Löffelsberg, Oberpfreimd, Pamsendorf, Rappenberg, Stelzlmühle, Untersteinbach, Weiherhäusl, Weihern, Ziegelhütte
Adressen:
1. Stadtverwaltung Pfreimd
Hauptstraße 1
92536 Pfreimd
2. Finanzamt Schwandorf
Am Stadtpark 1
92421 Schwandorf
3. Landratsamt Schwandorf
Bahnhofstraße 1
92421 Schwandorf
Gemeinde Pfreimd – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.