Pfreimd ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Pfreimd.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
5284 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92536
Vorwahl
09606
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aspachmhle, Eixlberg, Fuchsendorf, Herdegen, Hohentreswitz, Iffelsdorf, Kurmhof, Löffelsberg, Oberpfreimd, Pamsendorf, Rappenberg, Stelzlmhle, Untersteinbach, Weiherhäusl, Weihern, Ziegelhtte, Aspachmühle, Eixlberg, Fuchsendorf, Herdegen, Hohentreswitz, Iffelsdorf, Kurmhof, Löffelsberg, Oberpfreimd, Pamsendorf, Rappenberg, Stelzlmühle, Untersteinbach, Weiherhäusl, Weihern, Ziegelhütte
Adressen:
1. Stadtverwaltung Pfreimd
Hauptstraße 1
92536 Pfreimd
2. Finanzamt Schwandorf
Am Stadtpark 1
92421 Schwandorf
3. Landratsamt Schwandorf
Bahnhofstraße 1
92421 Schwandorf
Gemeinde Pfreimd – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.