Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Nabburg

Nabburg (Aussprache: Nab-Burg) ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Nabburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
6224 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92507
Vorwahl
09433
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bärnmhle, Bergelshof, Brudersdorf, Diendorf, Diepoltshof, Eckendorf, Etzelhof, Fraunberg, Freiung, Girnitz, Götzendorf, Grubhof, Haindorf, Haselhof, Höflarn, Kadermhle, Kumpfmhle, Legendorf, Lissenthan, Namsenbach, Neusath, Obersteinbach, Passelsdorf, Perschen, Ragenhof, Richtmhle, Tauchersdorf, Wiesensß, Wiesmhle, Windpaißing, Bärnmühle, Bergelshof, Brudersdorf, Diendorf, Diepoltshof, Eckendorf, Etzelhof, Fraunberg, Freiung, Girnitz
Adressen:
1. Stadt Nabburg
Hauptstraße 1
92507 Nabburg

2. Landratsamt Schwandorf
Am Schloßpark 1
92421 Schwandorf

3. Finanzamt Schwandorf
Bahnhofstraße 15
92421 Schwandorf
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Ein Weidener Investor plant, die bekannte Diskothek Pearls in Nabburg durch einen Lebensmittelmarkt mit Backshop und etwa 100 Stellplätzen zu ersetzen. Dafür muss eine Bebauungsplanänderung und Flächennutzungsplanänderung erfolgen. Der Bauausschuss der Stadt Nabburg hält diese Nutzungsänderung für umsetzbar.

Zudem hat das Automatisierungs-Unternehmen F.EE aus Neunburg ein 36.500 Quadratmeter großes Areal in Nabburg gekauft, um dort einen neuen Standort aufzubauen, was jedoch nicht direkt mit dem Bebauungsplan der Diskothek Pearls verbunden ist.

Es gibt auch Pläne für andere Bebauungsgebiete in Nabburg, wie z.B. das Einkaufszentrum im Naabtal, das auf eine bessere Nahversorgung im westlichen Stadtgebiet abzielt.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

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In Deutschland gibt es keine Unterschiede zwischen Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Dies gilt für das Planungs- und Bauverfahren. Auch bei den Qualitätsanforderungen an Gebäude gibt es keine Unterschiede.

Das Bundesinstitut für Bauforschung (BAU) sieht hier jedoch ein Problem: Mit der zunehmenden Zahl von Alleinlebenden steigt der Bedarf an Wohnraum. Die BAU empfiehlt daher, die Rechtsgrundlage für Wohnbaugenehmigungen um die Möglichkeit des Baus von Mehrfamilienhäusern zu erweitern.

Diese Empfehlung stützt sich auf Forschungsergebnisse, die zeigen, dass der Anteil der Einpersonenhaushalte von 14% im Jahr 1970 auf heute 25% gestiegen ist.