Nabburg (Aussprache: Nab-Burg) ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Nabburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
6224 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92507
Vorwahl
09433
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bärnmhle, Bergelshof, Brudersdorf, Diendorf, Diepoltshof, Eckendorf, Etzelhof, Fraunberg, Freiung, Girnitz, Götzendorf, Grubhof, Haindorf, Haselhof, Höflarn, Kadermhle, Kumpfmhle, Legendorf, Lissenthan, Namsenbach, Neusath, Obersteinbach, Passelsdorf, Perschen, Ragenhof, Richtmhle, Tauchersdorf, Wiesensß, Wiesmhle, Windpaißing, Bärnmühle, Bergelshof, Brudersdorf, Diendorf, Diepoltshof, Eckendorf, Etzelhof, Fraunberg, Freiung, Girnitz
Adressen:
1. Stadt Nabburg
Hauptstraße 1
92507 Nabburg
2. Landratsamt Schwandorf
Am Schloßpark 1
92421 Schwandorf
3. Finanzamt Schwandorf
Bahnhofstraße 15
92421 Schwandorf
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Ein Weidener Investor plant, die bekannte Diskothek Pearls in Nabburg durch einen Lebensmittelmarkt mit Backshop und etwa 100 Stellplätzen zu ersetzen. Dafür muss eine Bebauungsplanänderung und Flächennutzungsplanänderung erfolgen. Der Bauausschuss der Stadt Nabburg hält diese Nutzungsänderung für umsetzbar.
Zudem hat das Automatisierungs-Unternehmen F.EE aus Neunburg ein 36.500 Quadratmeter großes Areal in Nabburg gekauft, um dort einen neuen Standort aufzubauen, was jedoch nicht direkt mit dem Bebauungsplan der Diskothek Pearls verbunden ist.
Es gibt auch Pläne für andere Bebauungsgebiete in Nabburg, wie z.B. das Einkaufszentrum im Naabtal, das auf eine bessere Nahversorgung im westlichen Stadtgebiet abzielt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.