Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Pfullendorf

Pfullendorf ist die drittgrößte Stadt im baden-württembergischen Landkreis Sigmaringen und eine ehemalige freie Reichsstadt.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.501 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88630
Vorwahlen
07552, 07558
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Adriatsweiler, Brunnhausen, Gaisweiler, Kirnbach, Kleinschönach, Lautenbach, Mhlhausen, Schwäblishausen, Sohl, Straß-Hilpensberg, Tautenbronn, Waldsteig, Wattenreute, Adriatsweiler, Brunnhausen, Gaisweiler, Kirnbach, Kleinschönach, Lautenbach, Mühlhausen, Schwäblishausen, Sohl, Straß-Hilpensberg, Tautenbronn, Waldsteig, Wattenreute
Adressen:
1. Stadt Pfullendorf, Hauptstraße 1, 88630 Pfullendorf
2. Landratsamt Sigmaringen, Wilhelmstraße 11, 72488 Sigmaringen
3. Agentur für Arbeit Sigmaringen, Wilhelmstraße 11, 72488 Sigmaringen
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:
Der Gemeinderat in Pfullendorf hat die Bebauungspläne für die Gebiete Langgassen Süd und Sägeadern III gebilligt. Im Gebiet Langgassen Süd werden fünf große Bauplätze entstehen, die die geforderte Einwohnerdichte von 70 Einwohnern je Hektar nicht erreichen, aber durch andere Baugebiete ausgeglichen werden können.

Im Gebiet Sägeadern III sollen 29 Bauplätze am Ortsausgang Richtung Ochsenbach ausgewiesen werden. Hier musste ein Lärmschutzgutachten erstellt und ein Randstreifen unbebaut bleiben. Zudem musste die Stadt 277.000 Ökopunkte als Ausgleich leisten.

Zusätzlich gibt es noch 29 freie Bauplätze in Pfullendorf, darunter fünf Flächen für eine verdichtete Bauweise und weitere fünf Flächen im Rahmen des Projekts kleiner Bauplatz. Die Vergabe der Bauplätze erfolgt über das Programm Baupilot, wobei Bewerber eine Finanzierungsbestätigung für mindestens 600.000 Euro vorlegen müssen.

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (Vorplanung) ist ein Instrument der Stadtplanung. Zweck des Flächennutzungsplans ist es, Informationen über die zukünftige Entwicklung zu geben. Darüber hinaus dient er als Grundlage für die Erarbeitung eines umfassenden Entwicklungskonzeptes.

Die im Plan dargestellten Flächennutzungen werden dann durch Bebauungspläne für einzelne Bereiche der Gemeinde konkretisiert und rechtsverbindlich festgesetzt.

Flächennutzungsplan und entsprechende Bebauungspläne bilden zusammen die kommunale Bauleitplanung.

Die möglichen Inhalte, das Verfahren zur Aufstellung des Plans und die Rechtsfolgen des Flächennutzungsplans sind im Baugesetzbuch festgelegt.