Bekannt ist Bingen unter anderem durch die Geschichte um den Binger Mäuseturm, in dem angeblich der Mainzer Erzbischof Hatto von Mäusen gefressen wurde. Bingen war Ausgangspunkt der Ausoniusstraße, einer römischen Militärstraße, welche die Stadt mit Trier verband
Bundesland
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
25.757 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55411
Vorwahlen
06721, 06725
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hornstein, Hornstein
Gemeinde Bingen – Öffnungszeiten
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Der Gemeinderat der Gemeinde Bingen hat am 22.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage getroffen. Der Planentwurf wurde vom 10.01.2022 bis 14.02.2022 ausgelegt und die fristgemäß eingegangenen Anregungen wurden in einer Sitzung am 29.11.2021 und später im Jahr 2022 behandelt. Der Bebauungsplan wurde schließlich als Satzung beschlossen und am 29.03.2023 im Amtsblatt bekanntgemacht, womit er in Kraft getreten ist. Der Plan setzt ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ fest, mit einer Grundflächenzahl von 0,6 und einer Höhe der baulichen Anlagen von 3,5 m. Die Nutzung ist auf maximal 30 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage beschränkt, mit der Folgenutzung als Flächen für die Landwirtschaft.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.