Bingen war Ausgangspunkt der Ausoniusstraße, einer römischen Militärstraße, welche die Stadt mit Trier verband. Bekannt ist Bingen unter anderem durch die Geschichte um den Binger Mäuseturm, in dem angeblich der Mainzer Erzbischof Hatto von Mäusen gefressen wurde
Bundesland
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
25.757 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55411
Vorwahlen
06721, 06725
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hornstein, Hornstein
Gemeinde Bingen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bingen hat am 22.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage getroffen. Der Planentwurf wurde vom 10.01.2022 bis 14.02.2022 ausgelegt und die fristgemäß eingegangenen Anregungen wurden in einer Sitzung am 29.11.2021 und später im Jahr 2022 behandelt. Der Bebauungsplan wurde schließlich als Satzung beschlossen und am 29.03.2023 im Amtsblatt bekanntgemacht, womit er in Kraft getreten ist. Der Plan setzt ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ fest, mit einer Grundflächenzahl von 0,6 und einer Höhe der baulichen Anlagen von 3,5 m. Die Nutzung ist auf maximal 30 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage beschränkt, mit der Folgenutzung als Flächen für die Landwirtschaft.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.