Bingen am Rhein ist eine große kreisangehörige Stadt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz.
Der ursprüngliche Name der Siedlung war Bingium, keltisches Wort eventuell für „Loch im Fels“, Bezeichnung für die Untiefe hinter dem Mäuseturm, bekannt als Binger Loch. Bekannt ist Bingen unter anderem durch die Geschichte um den Binger Mäuseturm, in dem angeblich der Mainzer Erzbischof Hatto von Mäusen gefressen wurde
Bundesland
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
25.757 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55411
Vorwahlen
06721, 06725
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hornstein, Hornstein
Gemeinde Bingen – Öffnungszeiten
- Montag:
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Der Gemeinderat der Gemeinde Bingen hat am 22.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage getroffen. Der Planentwurf wurde vom 10.01.2022 bis 14.02.2022 ausgelegt und die fristgemäß eingegangenen Anregungen wurden in einer Sitzung am 29.11.2021 und später im Jahr 2022 behandelt. Der Bebauungsplan wurde schließlich als Satzung beschlossen und am 29.03.2023 im Amtsblatt bekanntgemacht, womit er in Kraft getreten ist. Der Plan setzt ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ fest, mit einer Grundflächenzahl von 0,6 und einer Höhe der baulichen Anlagen von 3,5 m. Die Nutzung ist auf maximal 30 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage beschränkt, mit der Folgenutzung als Flächen für die Landwirtschaft.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.