Bekannt ist Bingen unter anderem durch die Geschichte um den Binger Mäuseturm, in dem angeblich der Mainzer Erzbischof Hatto von Mäusen gefressen wurde. Bingen war Ausgangspunkt der Ausoniusstraße, einer römischen Militärstraße, welche die Stadt mit Trier verband
Bundesland
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
25.757 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55411
Vorwahlen
06721, 06725
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hornstein, Hornstein
Gemeinde Bingen – Öffnungszeiten
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Der Gemeinderat der Gemeinde Bingen hat am 22.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage getroffen. Der Planentwurf wurde vom 10.01.2022 bis 14.02.2022 ausgelegt und die fristgemäß eingegangenen Anregungen wurden in einer Sitzung am 29.11.2021 und später im Jahr 2022 behandelt. Der Bebauungsplan wurde schließlich als Satzung beschlossen und am 29.03.2023 im Amtsblatt bekanntgemacht, womit er in Kraft getreten ist. Der Plan setzt ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ fest, mit einer Grundflächenzahl von 0,6 und einer Höhe der baulichen Anlagen von 3,5 m. Die Nutzung ist auf maximal 30 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage beschränkt, mit der Folgenutzung als Flächen für die Landwirtschaft.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.