Planegg ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.948 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82152
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
MariaEich, Martinsried, Steinkirchen, MariaEich, Martinsried, Steinkirchen
Adressen:
1. Gemeinde Planegg
Rathausplatz 1
82152 Planegg
2. Landratsamt München
Thomas-Wimmer-Ring 1
80539 München
3. Kreisverwaltungsreferat München
Ruppertstraße 19
80466 München
Gemeinde Planegg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Planegg hat ein städtebauliches Grobkonzept für das Bahnhofsareal zwischen dem ehemaligen Heide Volm und der Germeringer Straße gebilligt. Dies markiert den Startschuss für die Detailplanung und den endgültigen Bebauungsplan. Das Konzept umfasst die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, eine Neugestaltung des zentralen Bahnhofsplatzes, Freibereiche, eine Bike-and-ride-Anlage, einen zentralen Supermarkt, zwei Kinderbetreuungseinrichtungen und neue Fußgänger- und Radverbindungen. Der Kastaniengarten soll erhalten und mit anspruchsvoller Gastronomie ausgestattet werden. Zudem ist ein eigenes Energiekonzept für das neue Quartier geplant.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.