Pleiskirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Altötting mit den Hauptorten Pleiskirchen, Wald bei Winhöring und Nonnberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2462 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84568
Vorwahlen
08635, 08728
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aich, Aign, Albersberg, Almering, Anhaltsberg, Asbach, Bachleiten, Blmelhub, Dachgrub, Dornach, Engberg, Englsperg, Gallöd, Geisberg, Georgenberg, Grafing, Großspitzing, Gntering, Häuslaign, Hanning, Hartlöd, Hausen, Heisting, Hinten, Hochstraß, Höllthal, Hölzling, Hönning, Holzgrandl, Htting, Illbach, Johannsbuchbach, Kaining, Klebing, Kothingbuchbach, Lederhub, Lindlhtt, Lohr, Luneck, Mitterbuchbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pleiskirchen, Hauptstraße 1, 84568 Pleiskirchen
2. Landratsamt Altötting, Ludwigstraße 8, 84503 Altötting
3. Finanzamt Altötting, Bahnhofstraße 12, 84503 Altötting
Gemeinde Pleiskirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.