Pleiskirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Altötting mit den Hauptorten Pleiskirchen, Wald bei Winhöring und Nonnberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2462 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84568
Vorwahlen
08635, 08728
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aich, Aign, Albersberg, Almering, Anhaltsberg, Asbach, Bachleiten, Blmelhub, Dachgrub, Dornach, Engberg, Englsperg, Gallöd, Geisberg, Georgenberg, Grafing, Großspitzing, Gntering, Häuslaign, Hanning, Hartlöd, Hausen, Heisting, Hinten, Hochstraß, Höllthal, Hölzling, Hönning, Holzgrandl, Htting, Illbach, Johannsbuchbach, Kaining, Klebing, Kothingbuchbach, Lederhub, Lindlhtt, Lohr, Luneck, Mitterbuchbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pleiskirchen, Hauptstraße 1, 84568 Pleiskirchen
2. Landratsamt Altötting, Ludwigstraße 8, 84503 Altötting
3. Finanzamt Altötting, Bahnhofstraße 12, 84503 Altötting
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.