Plettenberg (westfälisch Plettmert) ist eine mittlere kreisangehörige Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
24.716 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58840
Vorwahl
02391
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Plettenberg - Rathaus, Wilhelmstraße 1, 58840 Plettenberg
2. Jobcenter Märkischer Kreis, Bahnhofstraße 23, 58840 Plettenberg
3. Bürgeramt Plettenberg, Wilhelmstraße 1, 58840 Plettenberg
Gemeinde Plettenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Plettenberg beinhalten die fortlaufende Anwendung und Aktualisierung der bestehenden Bebauungspläne und Satzungen, die über eine interaktive Karte einsehbar sind. Diese Karte zeigt die aktuelle planungsrechtliche Situation im Stadtgebiet, einschließlich rechtsverbindlicher Bebauungspläne und weiterer gültiger Satzungen sowie solcher, die sich im Aufstellungsverfahren befinden.
Zusätzlich wurde das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für die Innenstadt Plettenbergs entwickelt, das verschiedene Planungsaktivitäten und Konzepte zusammenführt und bis 2030 reichende Strategien und Maßnahmen für die Erneuerung und Aufwertung der Innenstadt vorsieht. Dieses Konzept umfasst auch die Optimierung bestehender Nutzungsstrukturen und die Aufwertung vorhandener Stadträume.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.