Sie liegt im Kreis Olpe im südlichen Sauerland. Überregional bekannt ist Attendorn durch die Tropfsteinhöhle Atta-Höhle und den Biggesee
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
24.207 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57439
Vorwahl
02722
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Biekhofen, Biggen, Biekhofen, Biggen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Freitag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Hansestadt Attendorn hatSeveral neueste Entwicklungen im Bereich der Bebauungspläne:
- Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 37n "Wallcenter" zur Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsnutzungen und einem Parkdeck im Erdgeschoss gegenüber dem Attendorner Bahnhof, beschlossen am 06.12.2021.
- Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, das der städtebaulichen und funktionalen Innenstadtaufwertung, insbesondere im Bereich Bahnhofstraße / Mühlengrabens, dient und die Steuerung des Einzelhandels unter Berücksichtigung von rechtlichen und städtebaulichen Anforderungen umfasst.
- Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit bei laufenden Planverfahren, einschließlich der Neuaufstellung von Bebauungsplänen und Satzungen, sowie die Bereitstellung von Informationen und Beteiligungstools über das Planungs- und Beteilgungsportal.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.