Seit 19. Sie liegt im Kreis Olpe im südlichen Sauerland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
24.207 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57439
Vorwahl
02722
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Biekhofen, Biggen, Biekhofen, Biggen
Gemeinde Attendorn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Hansestadt Attendorn hatSeveral neueste Entwicklungen im Bereich der Bebauungspläne:
- Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 37n "Wallcenter" zur Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsnutzungen und einem Parkdeck im Erdgeschoss gegenüber dem Attendorner Bahnhof, beschlossen am 06.12.2021.
- Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, das der städtebaulichen und funktionalen Innenstadtaufwertung, insbesondere im Bereich Bahnhofstraße / Mühlengrabens, dient und die Steuerung des Einzelhandels unter Berücksichtigung von rechtlichen und städtebaulichen Anforderungen umfasst.
- Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit bei laufenden Planverfahren, einschließlich der Neuaufstellung von Bebauungsplänen und Satzungen, sowie die Bereitstellung von Informationen und Beteiligungstools über das Planungs- und Beteilgungsportal.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.