Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Attendorn

Überregional bekannt ist Attendorn durch die Tropfsteinhöhle Atta-Höhle und den Biggesee. Die Hansestadt Attendorn ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈatn̩ˌdɔʁn] mundartlich meist [ˈatn̩ˌdɔːʳn] Aussprache?/i) ist eine mittlere kreisangehörige Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland mit etwa 25.000 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
24.207 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57439
Vorwahl
02722
Adresse der Stadtverwaltung
Kölner Straße 12, 57439 Attendorn
Kölner Straße 12, 57439 Attendorn 57439 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Biekhofen, Biggen, Biekhofen, Biggen
Gemeinde Attendorn – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Hansestadt Attendorn hatSeveral neueste Entwicklungen im Bereich der Bebauungspläne:

- Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 37n "Wallcenter" zur Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsnutzungen und einem Parkdeck im Erdgeschoss gegenüber dem Attendorner Bahnhof, beschlossen am 06.12.2021.

- Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, das der städtebaulichen und funktionalen Innenstadtaufwertung, insbesondere im Bereich Bahnhofstraße / Mühlengrabens, dient und die Steuerung des Einzelhandels unter Berücksichtigung von rechtlichen und städtebaulichen Anforderungen umfasst.

- Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit bei laufenden Planverfahren, einschließlich der Neuaufstellung von Bebauungsplänen und Satzungen, sowie die Bereitstellung von Informationen und Beteiligungstools über das Planungs- und Beteilgungsportal.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Bebauungsplan Attendorn