Plön (plattdeutsch: Plöön) ist die Kreisstadt des Kreises Plön in Schleswig-Holstein und hat etwa 8900 Einwohner
Bundesland
Kreis
Einwohner
8943 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24306
Vorwahl
04522
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Eichhorst, Eulenkrug, Fegetasche, GroßeHeide, Güsdorf, Lustholz, Prinzeninsel, Ruhleben, Sandkaten, Seekamp, Stadtheide, Steinritzen, Stoßheck, Tramm
Adressen:
1. Stadt Plön, Am Markt 1, 24306 Plön
2. Kreisverwaltung Plön, Lange Straße 1, 24306 Plön
3. Amtsgericht Plön, Am Schloß 2, 24306 Plön
Gemeinde Plön – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Plön arbeitet an mehreren Bebauungsplänen und Änderungen:
- 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 56 für den Bereich zwischen der B 76, der B 430, dem Stadtgraben und dem Stadtsee, um den bestehenden Lidl-Markt zu modernisieren und zu vergrößern.
- 85. Änderung des Flächennutzungsplans "Fegetasche Strand" und 87. Änderung des Flächennutzungsplans "Gewerbegebiet südlich Behler Weg" sind in Bearbeitung.
- Bebauungspläne in Arbeit: BP 14,4. Änderung "Gewerbegebiet Behler Weg", BP 56,1. Änderung, BP 65 "Düvelsbrook Süd", BP 66 "Kieler Kamp" und der vorhabenbezogene Bebauungsplan 1 "Krabbe 2 + 3".
- Öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 für das "Gewerbegebiet zwischen dem Behler Weg und der Bundesstraße 430" ist im Gange.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.