Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Plön

Plön (plattdeutsch: Plöön) ist die Kreisstadt des Kreises Plön in Schleswig-Holstein und hat etwa 8900 Einwohner
Bundesland
Kreis
Einwohner
8943 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24306
Vorwahl
04522
Adresse der Stadtverwaltung
Schlossberg 3/4, 24306 Plön
Schlossberg 3/4, 24306 Plön 24306 Schleswig-Holstein DE
Website
Ortsteile
Eichhorst, Eulenkrug, Fegetasche, GroßeHeide, Güsdorf, Lustholz, Prinzeninsel, Ruhleben, Sandkaten, Seekamp, Stadtheide, Steinritzen, Stoßheck, Tramm
Adressen:
1. Stadt Plön, Am Markt 1, 24306 Plön
2. Kreisverwaltung Plön, Lange Straße 1, 24306 Plön
3. Amtsgericht Plön, Am Schloß 2, 24306 Plön
Gemeinde Plön – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Plön arbeitet an mehreren Bebauungsplänen und Änderungen:

- 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 56 für den Bereich zwischen der B 76, der B 430, dem Stadtgraben und dem Stadtsee, um den bestehenden Lidl-Markt zu modernisieren und zu vergrößern.

- 85. Änderung des Flächennutzungsplans "Fegetasche Strand" und 87. Änderung des Flächennutzungsplans "Gewerbegebiet südlich Behler Weg" sind in Bearbeitung.

- Bebauungspläne in Arbeit: BP 14,4. Änderung "Gewerbegebiet Behler Weg", BP 56,1. Änderung, BP 65 "Düvelsbrook Süd", BP 66 "Kieler Kamp" und der vorhabenbezogene Bebauungsplan 1 "Krabbe 2 + 3".

- Öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 für das "Gewerbegebiet zwischen dem Behler Weg und der Bundesstraße 430" ist im Gange.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.