Der Doppelname leitet sich aus den beiden ehemals selbständigen Gemeinden Postbauer und Heng ab
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
7980 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92353
Vorwahlen
09188, 09180
Adresse derMarktverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Postbauer-Heng
Hauptstraße 1
92361 Postbauer-Heng
2. Ordnungsamt Postbauer-Heng
Hauptstraße 1
92361 Postbauer-Heng
3. Finanzamt Neumarkt i.d. OPf.
Am Schanzl 1
92318 Neumarkt in der Oberpfalz
Gemeinde Postbauer-Heng – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Postbauer-Heng gibt es aktuelle Entwicklungen und Planungen im Bereich der Bauleitplanung:
- Es gibt Flächennutzungsplanänderungen, die notwendig sind, um neue Entwicklungen oder Veränderungen zu berücksichtigen.
- Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Nutzung von Intensivgrünland als Solarpark ist in Planung. Die beplante Fläche weist ein leichtes Gefälle nach Westen auf und wird derzeit als Intensivgrünland genutzt.
- Ein Bebauungsplan für die Brunnenstraße wurde erstellt, der auch artenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.