Postbauer-Heng ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
7980 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92353
Vorwahlen
09188, 09180
Adresse derMarktverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Postbauer-Heng
Hauptstraße 1
92361 Postbauer-Heng
2. Ordnungsamt Postbauer-Heng
Hauptstraße 1
92361 Postbauer-Heng
3. Finanzamt Neumarkt i.d. OPf.
Am Schanzl 1
92318 Neumarkt in der Oberpfalz
Gemeinde Postbauer-Heng – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Postbauer-Heng gibt es aktuelle Entwicklungen und Planungen im Bereich der Bauleitplanung:
- Es gibt Flächennutzungsplanänderungen, die notwendig sind, um neue Entwicklungen oder Veränderungen zu berücksichtigen.
- Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Nutzung von Intensivgrünland als Solarpark ist in Planung. Die beplante Fläche weist ein leichtes Gefälle nach Westen auf und wird derzeit als Intensivgrünland genutzt.
- Ein Bebauungsplan für die Brunnenstraße wurde erstellt, der auch artenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.