Kirchbarkau ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Einwohner
793 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24245
Vorwahl
04302
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Brammerhof, Erholung, Großhavighorst, Havighorst, Ketelsberg, Kleinhavighorst, Rähkrug, Schlichtenkamp, Scholensegen, šberteich, Voßberg, Brammerhof, Erholung, Großhavighorst, Havighorst, Ketelsberg, Kleinhavighorst, Rähkrug, Schlichtenkamp, Scholensegen, Überteich, Voßberg
Adressen:
1. Gemeinde Kirchbarkau
Am Markt 1
24214 Kirchbarkau
2. Amtsverwaltung Preetz
Markt 1
24211 Preetz
3. Kreisverwaltung Plön
Am Alten Markt 1
24306 Plön
Gemeinde Kirchbarkau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.