Kirchbarkau ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Einwohner
793 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24245
Vorwahl
04302
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Brammerhof, Erholung, Großhavighorst, Havighorst, Ketelsberg, Kleinhavighorst, Rähkrug, Schlichtenkamp, Scholensegen, šberteich, Voßberg, Brammerhof, Erholung, Großhavighorst, Havighorst, Ketelsberg, Kleinhavighorst, Rähkrug, Schlichtenkamp, Scholensegen, Überteich, Voßberg
Adressen:
1. Gemeinde Kirchbarkau
Am Markt 1
24214 Kirchbarkau
2. Amtsverwaltung Preetz
Markt 1
24211 Preetz
3. Kreisverwaltung Plön
Am Alten Markt 1
24306 Plön
Gemeinde Kirchbarkau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.