Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Prem

Prem ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Steingaden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
935 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86984
Vorwahl
08862
Adresse der Verbandsverwaltung
Krankenhausstraße 1, 86989 Steingaden
Krankenhausstraße 1, 86989 Steingaden 86984 Bayern DE
Website
Ortsteile
Aumhle, Hachegg, Helmau, Hinterholz, Karlsebene, Moosreiten, Sauwald, Schwerblmhle, Steinwies, Unterried, Vorderholz, Aumühle, Hachegg, Helmau, Hinterholz, Karlsebene, Moosreiten, Sauwald, Schwerblmühle, Steinwies, Unterried, Vorderholz
Adressen:
1. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Str. 29, 65760 Eschborn
2. Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstraße 62, 40217 Düsseldorf
3. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, Wismarsche Str. 326, 19055 Schwerin
Gemeinde Prem – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 11:30
  • Dienstag: 08:00 - 11:30
  • Mittwoch: 08:00 - 11:30
  • Donnerstag: 08:00 - 11:30
  • Freitag: 08:00 - 11:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.