Pressath ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Pressath.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
4267 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92690
Vorwahl
09644
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altendorf, Bärnwinkel, Döllnitz, Eichelberg, Feilersdorf, Feilershammer, Friedersreuth, Grub, Haigamhle, Herzogspitz, Hessenreuth, Kahrmhle, Kohlhtte, Mhlberg, Pfaffenreuth, Pichlberg, Riggau, Schmierhtte, Troschelhammer, Waldmhle, Wollau, Zettlitz, Zintlhammer, Altendorf, Bärnwinkel, Döllnitz, Eichelberg, Feilersdorf, Feilershammer, Friedersreuth, Grub, Haigamühle, Herzogspitz, Hessenreuth, Kahrmühle, Kohlhütte, Mühlberg, Pfaffenreuth, Pichlberg, Riggau
Adressen:
1. Stadt Pressath, Marktplatz 1, 92697 Pressath
2. Landratsamt Neustadt an der Waldnaab, Richard-Wagner-Straße 10, 92660 Neustadt an der Waldnaab
3. Polizeiinspektion Neustadt an der Waldnaab, Richard-Wagner-Straße 8, 92660 Neustadt an der Waldnaab
Gemeinde Pressath – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.