Pressath ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Pressath.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
4267 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92690
Vorwahl
09644
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altendorf, Bärnwinkel, Döllnitz, Eichelberg, Feilersdorf, Feilershammer, Friedersreuth, Grub, Haigamhle, Herzogspitz, Hessenreuth, Kahrmhle, Kohlhtte, Mhlberg, Pfaffenreuth, Pichlberg, Riggau, Schmierhtte, Troschelhammer, Waldmhle, Wollau, Zettlitz, Zintlhammer, Altendorf, Bärnwinkel, Döllnitz, Eichelberg, Feilersdorf, Feilershammer, Friedersreuth, Grub, Haigamühle, Herzogspitz, Hessenreuth, Kahrmühle, Kohlhütte, Mühlberg, Pfaffenreuth, Pichlberg, Riggau
Adressen:
1. Stadt Pressath, Marktplatz 1, 92697 Pressath
2. Landratsamt Neustadt an der Waldnaab, Richard-Wagner-Straße 10, 92660 Neustadt an der Waldnaab
3. Polizeiinspektion Neustadt an der Waldnaab, Richard-Wagner-Straße 8, 92660 Neustadt an der Waldnaab
Gemeinde Pressath – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.