Pressath ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Pressath.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
4267 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92690
Vorwahl
09644
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altendorf, Bärnwinkel, Döllnitz, Eichelberg, Feilersdorf, Feilershammer, Friedersreuth, Grub, Haigamhle, Herzogspitz, Hessenreuth, Kahrmhle, Kohlhtte, Mhlberg, Pfaffenreuth, Pichlberg, Riggau, Schmierhtte, Troschelhammer, Waldmhle, Wollau, Zettlitz, Zintlhammer, Altendorf, Bärnwinkel, Döllnitz, Eichelberg, Feilersdorf, Feilershammer, Friedersreuth, Grub, Haigamühle, Herzogspitz, Hessenreuth, Kahrmühle, Kohlhütte, Mühlberg, Pfaffenreuth, Pichlberg, Riggau
Adressen:
1. Stadt Pressath, Marktplatz 1, 92697 Pressath
2. Landratsamt Neustadt an der Waldnaab, Richard-Wagner-Straße 10, 92660 Neustadt an der Waldnaab
3. Polizeiinspektion Neustadt an der Waldnaab, Richard-Wagner-Straße 8, 92660 Neustadt an der Waldnaab
Gemeinde Pressath – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung