Sie liegt etwa 18 Kilometer westlich der Kreisstadt Hof im Frankenwald
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Hof
Einwohner
7580 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95119
Vorwahl
09282
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Naila, Rathausplatz 1, 95119 Naila
2. Finanzamt Hof, Ludwigstraße 1, 95028 Hof
3. Landratsamt Hof, Pfortenstraße 9, 95028 Hof
Gemeinde Naila – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Naila veröffentlicht rechtskräftige Bauleitpläne, einschließlich Flächennutzungsplanänderungen, wie beispielsweise die Änderung für die Haidengrüner Straße in Marlesreuth. Aktuelle Verfahren und notwendige Dokumente zu laufenden Bauleitplanverfahren sind auf der entsprechenden Seite des Rathauses und Stadtrats von Naila einsehbar.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.