Pronstorf ist eine Gemeinde im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
1626 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
23820, 23619
Vorwahlen
04553, 04556, 04506
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Diekhof, Goldenbek, Hartenkamp, Holm, Rösing, Schlichtrott, Steinrade, Strenglin, Diekhof, Goldenbek, Hartenkamp, Holm, Rösing, Schlichtrott, Steinrade, Strenglin
Adressen:
1. Gemeinde Pronstorf
Hauptstraße 1
23820 Pronstorf
2. Amtsgericht Bad Oldesloe
Am Markt 1
23843 Bad Oldesloe
3. Kreisverwaltung Stormarn
Große Straße 5
23843 Bad Oldesloe
Gemeinde Pronstorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.