Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Pähl

Pähl ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
2464 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82396
Vorwahl
08808
Adresse der Gemeinde
Kirchstraße 7, 82396 Pähl
Kirchstraße 7, 82396 Pähl 82396 Pähl Bayern DE
Website
Ortsteile
Aidenried, Eichhof, Fischen, Hartschimmel, Hochschloß, Mitterfischen, Vorderfischen
Adressen:
1. Gemeinde Pähl, Hauptstraße 1, 82396 Pähl
2. Landratsamt Weilheim-Schongau, Hauptstraße 24, 82362 Weilheim in Oberbayern
3. Amtsgericht Weilheim, Bahnhofstraße 4, 82362 Weilheim in Oberbayern
Gemeinde Pähl – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 11:30
  • Dienstag: 08:00 - 11:30
  • Mittwoch: 08:00 - 11:30
  • Donnerstag: 08:00 - 11:30
  • Freitag: 08:00 - 11:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Bebauungsplan und Flächennutzungsplan für Pähl online anfordern. Über Bebauungsplan24 können Bauunterlagen für Pähl online bestellt werden. Die Unterlagen werden in der Regel digital als PDF per E-Mail bereitgestellt.