Huglfing ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau im Pfaffenwinkel und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Huglfing mit den weiteren Mitgliedsgemeinden Eberfing, Eglfing und Oberhausen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
2930 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82386
Vorwahl
08802
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Achberg, Berg, Deimenried, Eyach, Grasleiten, Kreilhof, Maxlried, Rameck, Rechetsberg, StNikolaus, Steinweiler, Thalhausen, Achberg, Berg, Deimenried, Eyach, Grasleiten, Kreilhof, Maxlried, Rameck, Rechetsberg, StNikolaus, Steinweiler, Thalhausen
Adressen:
1. Gemeinde Huglfing, Hauptstraße 1, 82386 Huglfing
2. Landratsamt Weilheim-Schongau, Kaiserstraße 20, 82362 Weilheim in Oberbayern
3. Amtsgericht Weilheim in Oberbayern, Kaiserstraße 20, 82362 Weilheim in Oberbayern
Gemeinde Huglfing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung